Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/77: Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung · 14 Seiten
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und Berggebiete (3), Spitzenverbände der Wirtschaft, sowie Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerverbände (8) und übrige Organisationen und Interessierte (39) eingeladen.
Die Stiftung für Konsumentenschutz und die Schweizer Krankenversicherer (santésuisse) verzichteten ausdrücklich auf eine Stellungnahme. Der Schweizerische Arbeitgeberverband verzichtete ebenfalls auf eine eigene Eingabe, schloss sich aber vollumfänglich der
Stellungnahme des Verbandes Schweizer Unternehmen (economiesuisse) an. Auch der Kanton Glarus enthielt sich ausführlicher Bemerkungen und verwies auf die von der FDK vorgenommene Beurteilung der Vorlage, der sich der Kanton Glarus explizit anschliesst.
Bis zum Abschluss des Berichts am 20. Februar 2006 gingen insgesamt 230 Stellungnahmen ein. Sämtliche Kantonsregierungen, 10 Parteien und 32 Organisationen reichten ihre
Bemerkungen zur Vorlage ein (vgl. die Liste im Anhang). Zudem nahmen 162 Privatpersonen in der Form einer Mustervernehmlassung Stellung.
2 Die vorgeschlagenen Sofortmassnahmen im Allgemeinen
2.1 Kantone
Die Kantone sind sich in der Beurteilung der Sofortmassnahmen einig. Die Zielsetzung der Vorlage, die Schlechterstellung der Ehepaare möglichst rasch zu beseitigen, wird
grundsätzlich begrüsst. Die vorgeschlagenen Massnahmen werden jedoch mit Ausnahme des Kantons Tessin klar abgelehnt.
Die Kantone vertreten die Meinung, dass die Vorlage von einem falschen Lösungsansatz ausgeht, weil nur auf den Vergleich zwischen Ehepaaren und Konkubinatspaaren, bei welchen beide Partner ein Erwerbseinkommen erzielen, abgestellt werde. Die
vorgeschlagene Lösung schliesse die übrigen Kategorien von Steuerpflichtigen nicht mit ein, was zu unausgewogenen Belastungsrelationen zwischen den verschiedenen Kategorien und damit zu neuen Verfassungswidrigkeiten führe:
Die Mehrbelastungen von Alleinstehenden und von Einverdienerehepaaren im Vergleich mit den Zweiverdienerehepaaren lassen sich nicht mit dem Gleichbehandlungsgebot
vereinbaren. Sie verstossen nach Ansicht vieler Kantone auch gegen den Grundsatz der Gleichmässigkeit der Besteuerung. Zudem widerspreche insbesondere die rechtsungleiche Behandlung der Ein- und Zweiverdienerehepaare mit Differenzen von teilweise mehr als 70 % dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Die Kantone weisen darauf hin, dass nach geltendem Recht Ehepaare mit gleichem
Gesamteinkommen ungefähr gleich behandelt werden. Mit der vorgeschlagenen
Sofortmassnahme werde von diesem Grundsatz abgewichen. Beispielsweise werde ein Ehepaar, bei dem ein Gatte nur ein tiefes Einkommen erzielt, schlechter gestellt als ein Ehepaar, das zwar über das gleiche Gesamteinkommen verfügt, aber beide Einkommen der Ehegatte etwa gleich hoch sind (BE). Nach Ansicht von OW wird die Diskriminierung auf Ehepaare mit unterschiedlicher Zusammensetzung der Einkommensteile übertragen.
Gemäss LU führt die neue Ungleichbehandlung zu einer Abwertung der Familienarbeit im Vergleich zur Erwerbsarbeit. Durch die vorgeschlagene Lösung würden vor allem Familien, bei welchen die Frau nach der Geburt des Kindes die Erwerbstätigkeit aufgibt, stark
benachteiligt (NE). Aus steuersystematischen Gründen dürfe es aber keine Rolle spielen, „wer das Geld nach Hause bringt“. Wer in der Ehe einer Erwerbstätigkeit nachgehe und wer sich gegebenenfalls der Kindererziehung widme, müsse der freien Entscheidung der
Ehegatten überlassen werden. Die Sofortmassnahmen führen daher zu einer Einverdiener-
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