Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/77: Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung · 14 Seiten

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2.3 Organisationen und Diverse

Die Vorlage wird von 9 Organisationen - zum Teil mit gewissen Vorbehalten - unterstützt (Alliance F, EKF, EFS, SBLV, SBV, Schweiz. Gemeindeverband, SGB, SKGB, svf) und von 22 abgelehnt (AUF, BPW, CP, economiesuisse, EKFF, FER, KGL, KV, Juristinnen Schweiz, Pro Familia, Prométerre, SAV, Schweiz. Arbeitgeberverband, SVAMV, SGV, Schweiz.

Städteverband, STV, Städt. Steuerkonferenz, Swiss Banking, Travail.Suisse, Treuhand-Kammer, ZVDS). Eine Organisation äussert sich nicht über eine Ablehnung oder

Zustimmung (veb.ch). Die 162 Privatpersonen, die eine Mustervernehmlassung eingereicht haben, lehnen die Sofortmassnahmen ebenfalls klar ab.

Wie bereits die Kantone und die Mehrheit der Parteien bemängeln die ablehnenden

Organisationen vor allem, dass mit der vorgeschlagenen Lösung neue

Verfassungswidrigkeiten geschaffen werden. Gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und gegen das Gleichbehandlungsgebot verstosse namentlich der fehlende Einbezug der Rentnerehepaare, der Einverdienerehepaare sowie jener Ehepaare, bei welchen mindestens ein Partner nur Einkommen aus anderer Quelle als Erwerbstätigkeit erzielt. Damit werde vom Grundsatz abgewichen, dass Ehepaare mit gleichem Gesamteinkommen ungefähr gleich behandelt werden, ungeachtet aus welcher Quelle die Einkünfte stammen. Als sehr negativ werden in der Regel explizit die erheblichen Belastungsunterschiede zwischen Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren sowie die fehlende Entlastung der Rentnerehepaare gewertet, welche im Vergleich zu den

Rentnerkonkubinatspaaren bereits durch die AHV benachteiligt werden. Die 162

Privatpersonen kritisieren ebenfalls, dass der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der

verschiedenen Lebensformen nicht Rechnung getragen werde.

Die EKFF und die Travail.Suisse monieren, dass Einverdienerkonkubinatspaare gegenüber Einverdienerehepaaren noch stärker benachteiligt werden als im geltenden Recht. Die Heiratsstrafe werde somit in eine Konkubinatsstrafe umgewandelt (Travail.Suisse)

Kritisiert wird weiter, dass nur wenige Haushalte von den Steuererleichterungen profitieren können und primär finanziell privilegierte soziale Gruppen wie kinderlose Ehepaare oder Ehepaare mit erwachsenen Kinder sowie Ehepaare mit einem Einkommen über 150'000 Franken bevorzugt werden (EKFF, Pro Familia, Prométerre, Travail.Suisse)

Einige Organisationen bedauern ausdrücklich, dass keine Entlastungen für Familien mit Kindern vorgesehen werden (EKFF, SBLV, SBV, Travail.Suisse)

Nach Ansicht der Treuhand-Kammer ist die Vorlage äusserst problematisch und führt zu einer ausgeprägten Reichtumssteuer. Bereits heute bezahle ein grosser Teil der

Steuerpflichtigen keine direkte Bundessteuer, deren Progression schon jetzt sehr steil verlaufe. Dieser Effekt würde durch den vorliegenden Entwurf erheblich verstärkt.

Der Schweiz. Gewerbeverband befürchtet, dass entgegen den Ausführungen in der Vorlage die Sofortmassnahmen Auswirkungen auf die umfassende Reform der Ehepaar- und

Familienbesteuerung zeitigen wird, da der erhöhte Zweiverdienerabzug und die damit verbundene Privilegierung der Zweiverdienerehepaare kaum mehr gestrichen werden können.

Würde der Zweiverdienerabzug wie vorgeschlagen erhöht, wäre es nach Ansicht der FER schwierig, später zur Individualbesteuerung zu wechseln, bei welcher anstelle des

Zweiverdienerabzuges ein Einverdienerabzug vorzusehen ist.

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