Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/77: Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung · 14 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht
3.2 Parteien
Zur Neugestaltung des Zweiverdienerabzuges äusserten sich die Parteien in der Regel nicht speziell. Einzig die SP befürchtet Umsetzungsschwierigkeiten bei den
Selbstständigerwerbenden, „da der sehr hohe Zweiverdienerabzug zu Arbitrage einlädt, was wohl nur mit einem sehr grossen Aufwand etwas eingedämmt werden kann.“
3.3 Organisationen und Diverse
Einige Organisationen stellen fest, dass sich bei den Selbstständigerwerbenden hinsichtlich des Begriffs „erhebliche Mitarbeit“ Schwierigkeiten in der Praxis ergeben könnten.
Voraussetzung sollte daher sein, dass dem mitarbeitenden Ehegatten ein Barlohn ausbezahlt werde (EKF, EFS). Die Schweiz. Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten schlägt daher folgende Formulierung vor: „Ein gleicher Abzug ist zulässig, wenn der eine Ehegatte im Beruf, Geschäft oder Gewerbe des anderen Ehegatten mitarbeitet und einen Barlohn
bezieht“ (analog Art. 16b Abs. 1 Bst. c Ziffer 3 EOG).
Einige Organisationen orten ein Missbrauchspotential und weisen darauf hin, dass der Miterwerbsabzug für Selbstständigerwerbende bei höheren Einkommen einen Anreiz
generiere, diesen Abzug „voll“ zu nutzen, auch wenn dies nicht dem tatsächlichen
Arbeitseinsatz entspreche (KV, veb.ch). Eine Zunahme der Geltendmachung fiktiver
Erwerbseinkommen des zweiten Ehegatten sei zu erwarten. Bereits heute sei es aber schwierig, simulierte Arbeitsverhältnisse zu erkennen (Schweizer. Städteverband, Städt.
Steuerkonferenz).
Nach Ansicht der Städt. Steuerkonferenz ist es systemwidrig, über den Zweiverdienerabzug indirekt tarifarische Anpassungen vorzunehmen, da der Zweiverdienerabzug nur dem Zweck diene, die erhöhten Lebenshaltungskosten aus der beruflichen Belastung beider Ehegatten abzudecken.
Einige Organisationen sind mit der Höhe des Zweiverdienerabzuges nicht einverstanden. Gemäss SBLV und SBV sollte der Minimalabzug von 7'600 Franken auf 15'000 Franken angehoben werden, sofern das gesamte Einkommen unter 80'000 Franken liegt. Dadurch würden auch Ehepaare mit tieferen Einkommen effizient entlastet. Der SGB schlägt vor, den Zweiverdienerabzug gegen oben auf 30'000 Franken zu beschränken, um die Kosten in Grenzen zu halten und nicht neue Ungleichheiten zwischen Ein- und
Zweiverdienerehepaaren zu schaffen.
Gemäss Schweiz. Städteverband und Städt. Steuerkonferenz ist der Begriff des
Erwerbseinkommens nicht präzis umschrieben. Ihrer Ansicht nach ist unklar, ob der Abzug 50% des Nettolohns I oder des Nettolohns II betragen soll und ob steuerlich aufzurechnende Nebenleistungen (Spesen, Geschäftsfahrzeuge, Versicherungsbeiträge etc.) einzubeziehen sind.
Auch für veb.ch bestehen grosse Unklarheiten in Bezug auf die Selbstständigerwerbenden. Ihrer Ansicht nach können Fragen bei der Steuereinschätzung zu erheblicher Mehrarbeit bei den Steuerpflichtigen führen. Für die Verfahrenssicherheit bei der Einschätzung der
einzelnen Steuerpflichtigen wäre es von Nutzen, wenn bereits heute vorgegeben würde,
welche Art von Unterlagen für die Dokumentation ausreichen. Dabei sei zu beachten, dass die Anforderungen für eine ausreichende Dokumentation KMU-verträglich sind. Würde für den mitarbeitenden Ehepartner eine detaillierte Aufzeichnung der Arbeitsstunden verlangt, widerspräche dies dem Gebot der Gleichbehandlung, weil dies für die übrigen Angestellten
DS_0004