Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/77: Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung · 14 Seiten

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nach bisheriger Praxis nicht nötig ist. Falls tatsächlich detaillierte Aufzeichnungen verlangt würden, würde dies nach Ansicht der veb.ch zu einer zusätzlichen Belastung durch die AHV und den damit zusammenhängenden Sozialversicherungsprämien führen.

4 Gegenfinanzierung

4.1 Kantone

Die vorgeschlagene Gegenfinanzierung wird von den Kantonen negativ gewertet. Die

Korrektur einer zu hohen Belastung der Ehepaare im geltenden Recht dürfe nicht durch eine Mehrbelastung der anderen Steuerpflichtigen kompensiert werden (BE, GE, GR, JU, LU,

NW, ZH). Im Vergleich zu den Zweipersonenhaushalten würden die Alleinstehenden bereits heute prozentual höhere Steueranteile leisten (OW). SO würde einer massvollen Anpassung des Ledigen-Tarifs zustimmen. Die vorgesehenen 20% Mehrbelastungen seien indessen aber nicht als massvoll zu qualifizieren. Für ZG stellt die Erhöhung des Steuertarifs für Alleinstehende schlicht eine „Gegenfinanzierung“ durch eine Bevölkerungsgruppe ohne eigene Lobby dar.

Einige Kantone lehnen die Gegenfinanzierung ab, weil sie befürchten, dass die Reform dadurch gefährdet werde. Steuerliche Entlastung und Gegenfinanzierung sollten nicht in einer Vorlage zur Abstimmung kommen. Sie wiesen zudem darauf hin, dass für die Ausfälle aus der Unternehmenssteuerreform auch keine Gegenfinanzierung geplant sei (AR, BL SH SZ VD ZH).

Der vorgeschlagenen Zweiverdienerbegünstigung volkswirtschaftliche Wachstumsimpulse abzugewinnen, ist nach Ansicht von AI und SG völlig verfehlt. Ob angesichts der anhaltenden konjunkturellen Arbeitslosigkeit mit einem solchen steuerlichem Anreiz für ein höheres Arbeitsangebot tatsächlich ein Wohlstandsgewinn erreicht werde, sei sehr fragwürdig. SO bezweifelt das prognostizierte Wirtschaftswachstum ebenfalls und wirft zudem die Frage auf, ob die Wirtschaft dem zusätzlichen Angebot an Arbeitskräften tatsächlich auch nachfragen werde. SO begrüsst jedoch, dass die Ertragsausfälle durch Kürzung der Bundesaufgaben kompensiert werden sollen.

Für FR ist es wichtig, dass die Steuermindereinnahmen in Grenzen gehalten werden, da die Kantone ebenfalls einen Teil der Ausfälle tragen müssen. Bei der Gegenfinanzierung sollten daher auch alle anderen Reformvorhaben im Steuerbereich, insbesondere auch die

Unternehmenssteuerreform, miteinbezogen werden. Gemäss VS dürfen die Massnahmen keine Auswirkungen auf den Neuen Finanzausgleich haben.

4.2 Parteien

Die Vorschläge zur Gegenfinanzierung der Steuererleichterungen für Zweiverdienerehepaare werden von der EDU sehr positiv bewertet. Auch die EVP begrüsst die Höherbelastung von gut situierten Alleinstehenden oder Konkubinatspaaren. Für die EVP ist es zudem wichtig, dass steuerliche Entlastungen von Ehepaaren und Familien nicht durch finanzielle

Erwägungen übermässig eingeschränkt werden.

Auch die FDP begrüsst das Prinzip der Gegenfinanzierung. Sie lehnt es aber ab, die

verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Verheirateten teilweise über eine

Mehrbelastung der Alleinstehenden zu beheben. Auch für die CVP, die Liberale Partei und die SVP ist die Verschiebung der Last auf die Alleinstehenden inakzeptabel. Die SP wertet die höhere Besteuerung der Alleinstehenden ebenfalls als problematisch und weist darauf

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