Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/77: Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung · 14 Seiten
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Vervielfachung des Zweiverdienerabzuges zu analogen Forderungen auf kantonaler und kommunaler Ebene führen werde, was mit Steuerausfällen in Milliardenhöhe verbunden sei. Der Schweiz. Gemeindeverband hält zudem fest, dass die Gemeinden und Städte keine Sparmassnahmen auf Bundesebene hinnehmen werden, welche durch Verschiebung von Aufgaben erzielt werden.
5 Weiteres Vorgehen
5.1 Kantone
Eine grosse Mehrheit der Kantone (AG, AI, AR, BE, FR, JU, LU, NE, OW, SG, SH, SO, SZ, UR, VD, ZH) schlägt explizit vor, anstelle der in die Vernehmlassung gegebenen
Sofortmassnahmen die von der FDK vorgeschlagenen „kurzfristigen prioritären
Massnahmen“ weiterzuverfolgen. Neben der Erhöhung des Kinderabzuges und der Einführung von weiteren kinderrelevanten Abzügen soll dabei insbesondere der Übergang zu einem Teilsplitting mit einem Divisor vorgesehen werden, der tiefer als 1,9 ist.
Weitere Kantone (BL, GR, NW, TG, VS, ZG) befürworten ebenfalls die Einführung eines Splittingsystems, zum Teil jedoch mit unterschiedlichen Vorschlägen hinsichtlich der Höhe des Divisors. ZG beispielsweise empfiehlt ein Vollsplitting, weil dies völlig unabhängig von der Einkommensverteilung innerhalb der Ehegemeinschaft sei.
Die Kantone FR, JU und NE könnten sich auch vorstellen, den Tarif des DBG zu
modifizieren, um alle Rechtsungleichheiten zu beseitigen.
Einige Kantone weisen zudem darauf hin, dass der Übergang zum Splittingverfahren keinen echten Systemwechsel darstelle, sondern nur eine tarifliche Massnahme. Ein späterer Systemwechsel zur Individualbesteuerung würde dadurch nicht verbaut oder präjudiziert (AI, SG, ZG, TG). Gemäss NW dürfe aus der ablehnenden Haltung gegenüber den
vorgeschlagenen Sofortmassnahmen keine präjudizierende Wirkung auf einen späteren Systementscheid abgeleitet werden.
Vereinzelt wird die Meinung vertreten, dass die Sofortmassnahmen die Individual-
besteuerung präjudizieren, da im System der Faktorenaddition die Schlechterstellung der Einverdiener- gegenüber den Zweiverdienerehepaaren eingeführt werden soll. Damit entfalle ein wichtiges Argument gegen die Individualbesteuerung, bei welcher die
Ungleichbehandlung der beiden Kategorien ein wesentlicher Kritikpunkt darstelle (GR, VD).
Für SO, UR und ZH ist die Zeit noch lange nicht reif für die Individualbesteuerung, die dem Einzelnen kaum Vorteile bringe, die Steuererhebung aber deutlich verteuere.
VS fordert, dass der Bundesrat für die vielen in Vorbereitung stehenden Reformprojekte im Steuerbereich eine Prioritätsordnung aufstelle, da massive Steuerausfälle sowohl beim Bund als auch in den Kantonen befürchtet werden.
Für die Kantone BS, SO, SZ und VD besteht vor allem dringender Handlungsbedarf bei der Besteuerung der alleinerziehenden Personen. Artikel 11 Absatz 1 StHG müsse in
verfassungskonformer Weise korrigiert werden, da auf Grund dieser Bestimmung
verschiedene Haushaltsformen nicht nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden können und die Tarifhoheit der Kantone verletzt werde.
5.2 Parteien
DS_0004