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Vernehmlassung 2005/89: Revision des Gefahrgutrechts · 103 Seiten
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Änderungen ADR 07 (exkl. Tunnelregelung) Beilage 1
– Vor "Newcastle-Krankheit" einfügen:
"velogenen".
– Nach jedem Mikroorganismus in der Tabelle einfügen:
"(nur Kulturen)".
– "Lumpy skin disease virus" ändern in:
"Virus der Dermatitis nodularis (lumpy skin disease)".
[betrifft nur die deutsche Fassung]
– In der Zeile "Mycoplasma mycoides" "infektiöse bovine Pleuropneumonie" ändern in:
"Erreger der infektiösen bovinen Pleuropneumonie".
[betrifft nur die deutsche Fassung]
2.2.62.1.4.2 Streichen:
", mit Ausnahme der in Absatz 2.2.62.1.3 definierten Kulturen, die je nach Fall der UN-Nummer 2814 oder 2900 zuzuordnen sind".
In der Bem. erhält die offizielle Benennung für die Beförderung folgenden Wortlaut: "BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B".
2.2.62.1.5 erhält folgenden Wortlaut:
"2.2.62.1.5 Freistellungen
2.2.62.1.5.1 [Text des bisherigen Absatzes 2.2.62.1.5]
2.2.62.1.5.2 Stoffe, die Mikroorganismen enthalten, die gegenüber Menschen oder Tieren nicht
pathogen sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, es sei denn, sie entsprechen den Kriterien für die Aufnahme in eine andere Klasse.
2.2.62.1.5.3 Stoffe in einer Form, in der jegliche vorhandene Krankheitserreger so neutralisiert
oder deaktiviert wurden, dass sie kein Gesundheitsrisiko mehr darstellen, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, es sei denn, sie entsprechen den Kriterien für die Aufnahme in eine andere Klasse.
2.2.62.1.5.4 Stoffe, bei denen sich die Konzentration von Krankheitserregern auf einem in der
Natur vorkommenden Niveau befindet (einschliesslich Nahrungsmittel und Wasserproben) und bei denen nicht davon auszugehen ist, dass sie ein bedeutsames Infektionsrisiko darstellen, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, es sei denn, sie entsprechen den Kriterien für die Aufnahme in eine andere Klasse.
2.2.62.1.5.5 [Text des bisherigen Absatzes 2.2.62.1.6, wobei der Anfang folgenden Wortlaut er-
hält:]
"Getrocknetes Blut, das durch Aufbringen eines Bluttropfens auf eine absorbierende Fläche gewonnen wird, oder Vorsorgeuntersuchungen (Screening-Tests) für im Stuhl enthaltenes Blut sowie Blut oder Blutbestandteile, …".