Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/1: Vernehmlassung über die Abgabe der Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG · 64 Seiten

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Finanzielle Risiken von Auslandengagements für den Bund

Jede Beteiligung oder strategische Allianz birgt für ein Unternehmen – und damit für seine Eigentümer – finanzielle Risiken. Bei grenzüberschreitenden Beteiligungen, Fusionen oder strategischen Allianzen verschärfen sich diese Risiken noch, denn das Marktumfeld ist weniger bekannt und die (Unternehmens- und Konsum-) Kulturen können sich wesentlich unterscheiden. Andere Regeln und Normen im Bereich der Sozialpartnerschaft können die Zusammenarbeit zusätzlich erschweren. So muss nachträglich nicht selten festgestellt werden, dass die Synergien in keiner Weise den Erwartungen entsprechen, dass das Marktpotential überschätzt wurde oder dass der bezahlte Preis zu hoch war. Verschiedene durch Swisscom oder die ehemalige PTT eingegangene Beteiligungen belegen diese Aussage.

Die finanziellen Risiken, welche der Bund bei einem Auslandengagement von Swisscom trägt, lassen sich am hypothetischen Beispiel des Erwerbs einer Telekommunikationsunternehmung mit Grundversorgungsauftrag aufzeigen. Diese Unternehmungen unterliegen grundsätzlich denselben Risiken, wie sie oben für Swisscom aufgeführt sind: Unsicherheit über zukünftige Regulierung, sinkende Preise, Substitution traditioneller Technologien durch neue Produkte. So käme es zu einer für den Bund kaum tragbaren Kumulation von Risiken.

Um das Ausmass der finanziellen Risiken einer Beteiligung an einem ausländischen Grundversorgungsunternehmen zu quantifizieren, genügt ein Blick auf einige der Übernahmepläne von Swisscom in den letzten Jahren. Für jedes dieser Unternehmen wären mehrere Milliarden zu bezahlen gewesen.

Für den Bundesrat als Verantwortlichen gegenüber den Steuerzahlenden sind die politischen und finanziellen Risiken der von Swisscom aus unternehmerischer Sicht für notwendig befundenen Auslandengagements nicht tragbar. Unter diesem Gesichtspunkt empfiehlt sich deshalb ebenfalls die Abgabe der Mehrheitsbeteiligung.

Erhöhung der strategischen Flexibilität für den Bund und Swisscom

Mit der Übertragung der Kompetenz zur Abgabe der Bundesmehrheit an den Bundesrat schafft sich der Bund Handlungsspielraum. Er kann seine Beteiligung an Swisscom verkaufen, muss dies jedoch nicht unverzüglich tun. Somit kann der Bundesrat z.B. im Falle eines ungünstigen Börsenumfeldes mit dem Verkauf zuwarten. Über diesen Spielraum verfügt der Bundesrat heute nicht. Damit ist Swisscom zur Zeit nur beschränkt allianzfähig. Zur Wahrung der Opportunitäten für Swisscom ist der Bund jedoch an der Erweiterung der strategischen Optionen des Unternehmens und dessen Tochtergesellschaften interessiert.

Dazu ist die Abgabe der Bundesmehrheit unerlässlich. Sie verbessert die Allianzfähigkeit der Swisscom und erlaubt es dieser, auf eigenes Risiko die von ihr bevorzugte Strategie der Auslandexpansion zu verfolgen. Denn ein Aktionariat, das nicht den Steuerzahlenden verpflichtet ist, sondern aus freien Investoren besteht, kann die Risiken einer Auslandexpansion viel eher und aufgrund von rein betriebswirtschaftlichen Überlegungen eingehen.

Sowohl für den Bund als auch für Swisscom ist somit die Abgabe der Mehrheitsbeteiligung des Bundes von Vorteil. Sie erhöht die Allianzfähigkeit der