Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/1: Vernehmlassung über die Abgabe der Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG · 64 Seiten

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3.2 Abgabe des Aktienpakets

Für die Platzierung der Bundesbeteiligung sind mehrere Handlungsalternativen denkbar. Das eine Extrem besteht in der möglichst breiten Streuung der Aktien, das andere im Verkauf der gesamten Beteiligung an einen strategischen Investor. Dazwischen gibt es naturgemäss Mischvarianten.

Bei der Abgabe des Aktienpakets ist aus Sicht des Bundesrates vor allem darauf zu achten, dass die Transaktion die Aktienkursentwicklung nicht negativ, sondern wenn möglich positiv beeinflusst. Ferner sollte die Transaktion sowohl für den Bund wie auch für Swisscom als ein Erfolg gewertet werden; Imageverluste sind zu vermeiden. So weit möglich will der Bundesrat durch eine breite Streuung der Aktien auch gewährleisten, dass Swisscom ihre Unabhängigkeit wahren kann.

Breite Streuung der Aktien

Eine Verteilung der Aktien auf eine grosse Zahl von Aktionären kann durch das Konzept der sogenannten Volksaktie erreicht werden, welches in der Beilage „Bericht über mögliche flankierende Massnahmen“ im Abschnitt 3.2 im Detail erläutert wird. Allerdings ist anzunehmen, dass wie 1998 nur eine beschränkte Anzahl von Kleinanlegern bereit ist, sich zu engagieren. Eine Streuung der Aktien im Publikum kommt deshalb nur für einen Teil der Platzierung in Frage. Entsprechend sind für eine breite Streuung der Aktien - analog zur Teilprivatisierung im Jahre 1998 - auch möglichst viele internationale Investoren anzusprechen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Markt in der Schweiz für eine vollständige Aufnahme des Aktienpakets des Bundes zu klein ist. Entsprechend müssen sich auch internationale Investoren engagieren.

Eine Abgabe in Form einer öffentlichen Sekundärplatzierung analog dem „Initial Public Offering“ von 1998 ist die im Normalfall gewählte Vorgehensweise. Mit Hilfe von Banken (bzw. ihrem Beziehungsnetz) werden Investoren gesucht, die bereit sind, Swisscom-Aktien zu einem gewissen Preis zu übernehmen. Das Vorgehen über die öffentliche Sekundärplatzierung setzt die aktive Beteiligung des Swisscom-Managements voraus, das die Unternehmung bei Investoren bekannt machen muss.

Verkauf an einen strategischen Investor

Als gegensätzliche Option wäre anstelle der breiten Streuung der Aktien auch der Verkauf des gesamten Pakets an einen strategischen Investor mittels Verhandlung oder Auktion möglich. Diese Variante hat im vergangenen Jahr die tschechische Regierung beim Verkauf ihrer Mehrheitsbeteiligung an Cesky Telecom gewählt. Der Verkauf an einen strategischen Investor ist jedoch kein Szenario, das der Bundesrat anstrebt.

Als strategische Investoren kommen vor allem ausländische Telekommunikationsunternehmungen und allenfalls ein Konsortium von Finanzinvestoren aus dem In- und Ausland in Frage. Typischerweise enthält der Verkaufspreis pro Aktie bei solchen Transaktionen eine Kontrollprämie beziehungsweise einen Paketzuschlag, so dass der Erlös für den Bund höher ausfallen dürfte als bei einem Verkauf mit breiter Streuung.