Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/124: Änderung der Tierseuchenverordnung: Bovine-Virus-Diarrhoe und Blauzungenkrankheit · 9 Seiten

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beschlossen, sich im Sinne einer Selbsthilfemassnahme während den ersten drei Jahren finanziell an der Bekämpfung zu beteiligen. Gleichzeitig haben sie auch beschlossen, dem Bundesrat ein Ausdehnungsbegehren auf Nichtmitglieder ihrer Organisationen zu stellen. Die Beitragspflicht der Nichtmitglieder der SRP zur Finanzierung der Ausrottung der BVD wird dem Bundesrat im Frühling unterbreitet. Das Begehren wurde bereits im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Nr. 141 24. Juli 2006, S. 32, www.shab.ch) publiziert. Das vollständige Gesuch der SRP ist ausserdem auf der Website des Bundesamtes für Landwirtschaft (www.blw.admin.ch) veröffentlicht.

Die Kosten für das Ausrottungsprogramm und die erste Phase der Überwachung belaufen sich auf ca. 60 Mio. Franken, wobei die Kosten für die Diagnostik auf ca. 36.5 Mio., für die Probenahme auf ca. 14.3 Mio. und für die Entschädigungen auf ca. 9.2 Mio. Franken geschätzt werden. Auf Grund der beschlossenen Beiträge der Rindviehproduzenten von 4 Fr. pro Tier und Jahr werden die Produzenten in den ersten drei Jahren rund 18 Mio. Fr. an die BVD-Bekämpfung beitragen. Die restlichen Mittel sollen von den Kantonen übernommen werden.

Dem Bund entstehen Kosten für den Ausbau der vorhandenen Datenbanken und er stellt personelle Ressourcen für die Koordination zur Verfügung. Die Ausrottung soll voraussichtlich im Herbst 2007 beginnen.

Internationale Situation: Die skandinavischen Länder haben schon Anfang der 90er Jahre erfolgreich mit der Ausrottung von BVD begonnen. Weitere Länder haben vor einigen Jahren nationale Ausrottungsprogramme gestartet (Österreich) oder planen dies in näherer Zukunft (Deutschland). Daneben gibt es in mehreren Ländern (Frankreich, Niederlande, Deutschland) regionale Bekämpfungsprogramme. Um als Exportland für Rinder in Zukunft weiterhin konkurrenzfähig zu sein, ist die Bekämpfung der BVD unumgänglich, eine EUweite Bekämpfung gibt es allerdings nicht.

Artikel 174a Geltungsbereich und Diagnose

Die Bestimmungen zur Ausrottung der BVD sollen für sämtliche Tiere der Unterfamilie der Rinder (Bovinae) gelten, also auch für Büffel und Bisons. Bei der Eradikation sollen nur persistent infizierte Virusausscheider (verseuchte Tiere) identifiziert und eliminiert werden.

Um BVD zuverlässig diagnostizieren zu können, müssen die Testmethoden angewandt werden, welche die sichersten Resultate liefern. Um sicher zu stellen, dass die Testverfahren kompetent durchgeführt werden, wird das Bundesamt für Veterinärwesen die technischen Details in einer Weisung regeln.

Artikel 174b Ausrottungsprogramm

Absatz 1

Das Bekämpfungsprogramm zur Ausrottung von BVD umfasst 2 Phasen und soll schweizweit gleichzeitig durchgeführt werden. Die Dauer der Sekundärphase kann je nach Untersuchungsergebnissen in den Tierhaltungen unterschiedlich lang dauern.

Absatz 2 und 3

Die Initialphase soll möglichst kurz sein. In dieser Phase sollen alle lebenden verseuchten Rinder identifiziert und eliminiert werden. Das heisst, dass sämtliche Rinder der Schweiz untersucht werden müssen. Von dieser Untersuchungspflicht können lediglich Rinder aus reinen Mastbetrieben ausgenommen werden, da diese nur zur direkten Schlachtung abgeben werden und somit keine anderen Bestände anstecken können. Die Verbringung eines Tieres der Rindergattung auf einen öffentlichen Schlachtviehmarkt und im Anschluss daran zur Schlachtung gilt nicht als direkt zur Schlachtung abgegeben.

Solange in einer Tierhaltung die Untersuchungen laufen, dürfen ausser zur Schlachtung keine Rinder den Bestand verlassen und keine neuen Rinder eingestallt werden. Nach Abschluss der Untersuchungen der Initialphase werden alle verseuchten Tiere geschlachtet.