Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten

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∑ Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (05.3147): Administrati-

ve Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems, ohne das Steueraufkommen zu erhöhen;

∑ Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (05.3302): Schweiz

übernimmt Spitzenposition beim MWST-Aufwand innerhalb von 4 Jahren;

∑ Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates

(05.3465): Befristung der Ausnahmen von der Mehrwertsteuer auf 5 Jahre;

∑ Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates

(05.3466): Vereinfachung der Mehrwertsteuer und Vereinheitlichung der Sätze;

∑ Motion der Sozialdemokratischen Fraktion (05.3578): Sozialverträgliche Re-

form der Mehrwertsteuer;

∑ Motion der Freisinnig-demokratischen Fraktion (05.3741): Rechtssicherheit

und Verfahrensgerechtigkeit bei der Mehrwertsteuer unter anderem dadurch, dass formelle Anforderungen bloss noch beweisrechtlichen Charakter haben und nicht mehr materielle Tatbestandsvoraussetzung für die Geltendmachung von Abzügen sind;

∑ Motion Müller (05.3743): Keine Mehrwertsteuer-Nachforderungen allein aus

formalistischen Gründen;

∑ Motion Leutenegger (05.3795): Erhebung der Mehrwertsteuer unter Berück-

sichtigung folgender Grundsätze: klare Instruktion; faires Verfahren; Reduktion der Aufrechnungsrisiken; Umsetzung der Grundprinzipien nach Artikel 1 MWSTG;

∑ Motion der Christlichdemokratischen Fraktion (05.3797): Aufnahme des Be-

steuerungsziels "Endkonsum" im MWSTG;

∑ Motion der Christlichdemokratischen Fraktion (05.3798): Änderung des Arti-

kels 52 Absatz 2 MWSTG, so dass die Eidg. Steuerverwaltung auf schriftliche Anfragen zu konkret umschriebenen Sachverhalten rechtsverbindliche Auskunft erteilen muss;

∑ Motion der Christlichdemokratischen Fraktion (05.3799): Mehrwertsteuer.

Kürzere Verjährungsfrist für die Forderungen;

∑ Motion der Christlichdemokratischen Fraktion (05.3800): Möglichst rasche

Einführung der elektronischen Abrechnung;

∑ Motion Frick (05.3813): Weisungen der Mehrwertsteuerbehörden sind vor ih-

rer Inkraftsetzung vom Vorsteher des EFD zu genehmigen;

∑ Motion Darbellay (06.3122): Änderung des Artikels 19 Absatz 3 MWSTG, so

dass der Bundesrat zur Wahrung der Wettbewerbsneutralität Beförderungen im grenzüberschreitenden Luft-, Eisenbahn- und Busverkehr von der Steuer befreien kann;

∑ Motion Müller (06.3261): Mehr Rechtssicherheit bei der Mehrwertsteuer durch

einen formellen Entscheid, der jede Revision abschliesst; gleich lange Spiesse im Revisions- und im Einspracheverfahren; uneingeschränkter Respekt der Rechte der Angeschuldigten in einem Verwaltungsstrafverfahren;