Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten
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∑ die Möglichkeit schaffen, die Mehrwertsteuerabrechnungen mittels elektroni-
schem Datenverkehr einreichen zu können;
∑ die gesetzlichen Definitionen im Mehrwertsteuerrecht besser mit den Begriffen
des Sozialversicherungsrechts und des Rechts der direkten Steuern abstimmen;
∑ die Umsatzschwelle, ab welcher eine Person mehrwertsteuerpflichtig wird, an-
heben;
∑ den Aufwand, der den Unternehmen mit dem Inkasso der Mehrwertsteuer ent-
steht, abgelten.
Mit Beschluss vom 26. Januar 2005 genehmigte der Bundesrat den Bericht „10 Jahre Mehrwertsteuer“. Gleichzeitig beauftragte er das EFD mit der Überarbeitung des Mehrwertsteuerrechts und mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vernehmlassungsvorlage. Darin sollen die parlamentarischen Vorstösse17, soweit sie von den Räten bereits überwiesen worden sind, ebenfalls berücksichtigt werden. Ebenso sollen darin auch die Vorbringen der Vernehmlassungsteilnehmenden so weit wie möglich Eingang finden.
1.1.4 Bericht Spori
Anfang November 2005 ernannte der Vorsteher des EFD, Bundesrat Hans-Rudolf Merz, Fürsprecher Peter Spori zum Beauftragten für die Mehrwertsteuerreform. Dessen Aufgabe war es, die Arbeiten der ESTV an der Reform der MWST zu begleiten. Insbesondere sollten die Bedürfnisse und Möglichkeiten zu einer umfassenden Reform der MWST in Zusammenarbeit mit der ESTV „sondiert“ werden. Zu prüfen war insbesondere, welche Reformen möglich, sinnvoll und machbar sind, um das MWST-System „radikal zu vereinfachen“ beziehungsweise einer „idealen MWST“ anzunähern. Der Beauftragte arbeitete dabei eng mit den Fachspezialisten der ESTV zusammen und bildete eine Arbeitsgruppe aus namhaften Mehrwertsteuerexperten. Sodann stellte der Beauftragte sicher, dass gewisse Abklärungen direkt im Gespräch mit betroffenen Kreisen erhoben wurden.
Der Auftrag war auf sechs Monate befristet. Im Mai 2006 hat der Beauftragte für die Mehrwertsteuerreform seine Arbeit abgeschlossen und dem EFD-Vorsteher seinen Schlussbericht vorgelegt.18 Der Bericht unterstreicht die Dringlichkeit und Wichtigkeit einer Totalrevision des MWSTG. Er enthält Empfehlungen zu möglichen Reformen im System, zur Aufhebung der Ausnahmen, zur Satzfrage und zu weiteren Reformen materiell- und verfahrensrechtlicher Natur.
Die Änderungsvorschläge gehen wesentlich über diejenigen im Bericht „10 Jahre Mehrwertsteuer“ hinaus.19 Sie sind teils systematischer, teils punktueller Natur. Eine „ideale“ MWST wird es nach Auffassung des Beauftragten indessen nicht geben. Eine solche existiert ohnehin nur in der Theorie. Eine wirklich umfassende Besteuerung des Endverbrauchs stosse bereits „technisch“ an Grenzen. So gebe es weltweit kein umsetzbares Konzept für eine umfassende Unterstellung der Bank- und Versicherungsleistungen. Auch die Besteuerung der Vermieter und Verkäufer von Lie-
17 vgl. hierzu Ziff. 1.1.5.
18 Der Bericht kann im Internet abgerufen werden: http://www.efd.admin.ch/dokumentation/zahlen/00578/01021/index.html?lang=de
19 vgl. Ziff. 1.1.3.