Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten
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mit dem Entrichtungsaufwand der Mehrwertsteuer - gemessen in Stunden pro Jahr - beschäftigt.23
Auch die Treuhand-Kammer beschäftigt sich intensiv mit der Mehrwertsteuer. Das eigens geschaffene MWST-Kompetenzzentrum der Treuhand-Kammer leistet mit seiner Arbeit einen aktiven Beitrag zur Entwicklung von Rechtsgrundlagen und Praxis im Bereich der MWST, insbesondere zu Fragen zur Struktur des MWST-Systems und zur Praktikabilität für die Steuerpflichtigen. Das MWST-Kompetenzzentrum hat im Sinne eines Diskussionsbeitrags zur MWST-Reform einen eigenen Entwurf für ein neues Mehrwertsteuergesetz erarbeitet und im Oktober 2006 veröffentlicht.24
Die Ergebnisse der erwähnten Studien sowie auch der Gesetzesentwurf des MWST-Kompetenzzentrums wurden bei der Ausarbeitung der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage berücksichtigt.
1.1.7 Verbesserungen ausserhalb des Gesetzes
Es ist darauf hinzuweisen, dass nicht alle der in den verschiedenen Berichten und Studien vorgebrachten Verbesserungs- und Änderungsvorschläge einer Anpassung des Gesetzes bedürfen. Die Revision des Mehrwertsteuergesetzes ist denn auch nur ein, wenn auch sehr wichtiger, Teil im umfassenden Programm des Bundesrates zur Verbesserung und Vereinfachung der Mehrwertsteuer. In einem ersten Schritt hat die ESTV bereits 2005 über 20 Praxisänderungen umgesetzt.25 Auf den 1. Juli 2006 hat der Bundesrat in einem zweiten Schritt sodann die geänderte Verordnung zum Mehrwertsteuergesetz (MWSTGV) in Kraft gesetzt. Mit dieser Änderung wurde insbesondere erreicht, dass aus rein formellen Gründen keine Steueraufrechnungen mehr erfolgen, sofern dem Bund bei Vorliegen solcher Formmängel keine Steuer entgangen ist. Damit setzte der Bundesrat im Rahmen seiner Kompetenzen ein klares Zeichen, wie das Mehrwertsteuergesetz durch die ESTV anzuwenden und auszulegen ist. Die Verordnungsänderung hat eine Vielzahl von Praxisänderungen bewirkt, welche die ESTV ebenfalls mittels einer Praxismitteilung publiziert hat.26
Mit diesen beiden ersten Schritten konnten Steuerpraxis und Steuerkultur bereits deutlich verbessert werden. Die ESTV wird ihre Dienstleistungen weiter verbessern, um eine rasche und verbindliche Kommunikation mit den Steuerpflichtigen und rasche Rechtsmittelverfahren sicherzustellen. Weiter wird die ESTV vermehrt und besser informieren und neue, kürzere und verständlichere Broschüren und Leitfäden zur MWST erarbeiten. Auch die oft kritisierten Steuerkontrollen werden optimiert. Sie sollen kürzer und sachlicher werden und den Steuerpflichtigen möglichst wenig Mehraufwand bereiten. Und schliesslich will die ESTV den Steuerpflichtigen in Zukunft die elektronische Abrechnung der Mehrwertsteuer ermöglichen.
23 abrufbar (in Englisch) im Internet unter: http://rru.worldbank.org/paperslinks/open.aspx?id=7381.
24 abrufbar im Internet unter: http://www.mwst.com/Gesetzesentwurf-v3.4.pdf.
25 Die Publikation „Praxisänderungen ab 1. Januar 2005“ erschien im November 2004, die Publikation „Praxisänderungen ab 1. Juli 2005“ im Juni 2005; sie sind abrufbar im Internet unter: http://www.estv.admin.ch/data/mwst/index.htm.
26 abrufbar im Internet unter: http://www.estv.admin.ch/data/mwst/index.htm.