Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten
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4. kennt keine Ausnahmen;
5. und einen Einheitssatz.
Eine solche ideale Mehrwertsteuer in die Praxis umzusetzen, ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich.30 Die heutige schweizerische Mehrwertsteuer weicht von diesem Ideal in mehreren Punkten zum Teil erheblich ab. Dies ist ein Grund dafür, dass das heutige System als kompliziert und wirtschaftsfeindlich empfunden wird.31 Es müssen deshalb Lösungen gesucht werden, die dem Ideal möglichst nahe kommen.
1.2.2 Leitstern: Einfach umsetzbare allgemeine Konsumsteuer
Den Leitstern der Reform bildet daher eine einfach umsetzbare allgemeine Konsumsteuer mit den folgenden Zielen:
1. Klarere Systematik und Sprache des Gesetzes;
2. Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Rechtssicherheit für die mit der
Umsetzung betrauten Partner, d. h. vor allem der Unternehmen;
3. Abbau der taxe occulte, soweit systematisch möglich und politisch vertretbar;
4. Einheitssatz;
5. Im Verhältnis zum Ausland: Sicherstellen der Entlastung der Exporte und der
Wettbewerbsneutralität zwischen in- und ausländischen Konkurrenten;
6. Sicherstellen der richtigen Umsetzung der Steuer und Ahndung von strafbarem
Verhalten.
Ziel der Vorlage ist eine Systemverbesserung. Allfällige Erhöhungen der Mehrwertsteuer (z. B. für die Sozialversicherungen) sind nicht Gegenstand dieser Vorlage. Die Vorlage strebt deshalb die Ertragsneutralität an.
Das Vereinfachungsziel muss realistisch gesehen werden. Ein Steuersystem muss auf die wirtschaftlichen Verhältnisse sachgerecht reagieren. In einer komplexen Wirtschaft und in einem komplexen Staatsgebilde wie der Schweiz wird das Steuersystem immer als kompliziert empfunden werden. Das gilt ganz besonders für die Mehrwertsteuer. Sie setzt (im Gegensatz zu anderen Steuern) an fast jeder wirtschaftlichen Transaktion an und ist damit naturgemäss aufwändig. An diesen Rahmenbedingungen können Gesetzgeber, Verwaltung und Steuerzahlende wenig ändern. Trotzdem soll die Mehrwertsteuer selber so weit als möglich einfacher werden. Insbesondere soll versucht werden, den steuerpflichtigen Unternehmen die Anwendung der Steuer so leicht als möglich zu machen.
Grösste Vereinfachungshebel sind:
1. Erleichterungen bei der Steuerentrichtung und –erhebung (teilweise durch Ver-
zicht auf unergiebige Steuern);
2. Beseitigung von unechten Ausnahmen, soweit erhebungstechnisch möglich;
30 S. z. B. hinten Ziff. 1.2.3.3.
31 Der Bericht „10 Jahre MWST“ erläutert auf den S. 44 ff. ausführlich das Wesen einer idealen Mehrwertsteuer und zeigt auf, in welchen Punkten die Schweizer Mehrwertsteuer davon abweicht.