Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten

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1.1.8 Konsultativgremium MWST

Eine in der Vernehmlassung zum Bericht „10 Jahre MWST“ oft angesprochene Problematik betrifft den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen der ESTV und der Wirtschaft. Diese werden vielfach als kompliziert und ungenügend kritisiert. Es wird angeregt, dass die ESTV enger mit den Unternehmen und Steuerexperten zusammenarbeiten soll. Praxisänderungen und Anwendungsfragen sollen bereits frühzeitig mit den betroffenen Kreisen besprochen und gemeinsam erarbeitet werden.

In Beantwortung der Interpellation Raggenbass (03.3086) erklärte sich der Bundesrat am 28. Mai 2003 bereit, der Interpellation zu entsprechen und ein Konsultativgremium für die Umsetzung der Mehrwertsteuer zu schaffen. Gestützt auf den Beschluss des Bundesrates und Artikel 57 Absatz 1 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes27 erliess das EFD die Geschäftsordnung für das MWST-Konsultativgremium. Das Gremium setzt sich aus dem Chef der Hauptabteilung Mehrwertsteuer als Vorsitzendem und 12 ständigen Mitgliedern von Organisationen aus der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Beratung, der Konsumenten und der Bundesverwaltung zusammen.28 Es kann zu allen geplanten Verwaltungsverordnungen Stellung nehmen. Gleichzeitig werden die Entwürfe in einer Amtssprache auch auf der Website der ESTV publiziert.29

Das Konsultativgremium hat im März 2004 seine Tätigkeit aufgenommen. Die ersten Erfahrungen sind gut. Der frühe Einbezug verwaltungsexterner Personen trägt dazu bei, dass die Anliegen und Bedürfnisse der von der Mehrwertsteuer direkt Betroffenen angemessen berücksichtigt werden können und dient nicht zuletzt dem besseren Informationsaustausch zwischen der ESTV und den Steuerpflichtigen. Das Konsultativgremium wurde insbesondere auch im Zuge dieses Vernehmlassungsverfahrens zur Stellungnahme eingeladen und wird auch bei den weiteren Arbeiten zur Revision des Mehrwertsteuergesetzes beigezogen.

1.2 Ziele der Reform

1.2.1 Anforderungen an eine ideal ausgestaltete MWST

Idealerweise belastet eine Mehrwertsteuer ausschliesslich den inländischen Konsum. Insbesondere belastet sie weder den Export noch die Unternehmen. Eine solchermassen ideal konstruierte Mehrwertsteuer erfüllt fünf Kriterien:

1. Sie ist als Netto-Allphasensteuer konzipiert;

2. ist vom Konsumtyp, d. h. die auf Kapitalgüter entfallende Steuer kann als Vor-

steuer sofort und integral abgezogen werden;

3. wird nach dem Bestimmungslandprinzip erhoben;

27 RVOG; SR 172.010.

28 Zur Zeit sind folgende Personen Mitglieder des Konsultativgremiums: Prof. Dr. Klaus A. Vallender (Wissenschaft), Urs Habermacher, Dr. Gabriel Rumo, Ruedi Wydler (Wirtschaft), Prof. Dr. Pierre-Marie Glauser, Stéphane Gmünder, Rudolf Schumacher (Beratung), Marco Taddei (Gewerbeverband), Dr. Frank Marty (economiesuisse), Andreas Tschöpe (Stiftung für Konsumentenschutz) und Dr. Philippe Jeanneret (seco). Ein Sitz ist vakant.

29 http://www.estv.admin.ch.