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Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 63 Seiten
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Inland als auch im Ausland getätigt, so ist nur der Teil der Dienstleistung des Reisebüros oder des Organisators echt von der Steuer befreit, der auf die Umsätze im Ausland entfällt.
2Der Bundesrat kann zur Wahrung der Wettbewerbsneutralität Beförderungen im grenzüberschreitenden Luft-, Eisenbahn- und Busverkehr echt von der Steuer befreien.
3Direkte Ausfuhr nach Absatz 1 Ziffer 1 liegt vor, wenn der Gegenstand der Lieferung ohne Ingebrauchnahme im Inland ins Ausland oder in ein Zollfreilager ausgeführt oder in ein Zolllagerverfahren überführt wird. Bei Reihengeschäften erstreckt sich die direkte Ausfuhr auf alle beteiligten Lieferanten. Der Gegenstand der Lieferung kann vor der Ausfuhr durch Beauftragte des nicht steuerpflichtigen Abnehmers bearbeitet oder verarbeitet werden.
3. Kapitel: Berechnung der Steuer und Steuersatz 3. Kapitel: Berechnung der Steuer und Steuersatz 3. Kapitel: Berechnung der Steuer und Steuersatz
Art. 20 Bemessungsgrundlage Art. 20 Bemessungsgrundlage Art. 20 Bemessungsgrundlage
1Die Steuer wird vom Entgelt berechnet.
2Im Falle einer Leistung an Nahestehende gilt als Entgelt der Wert, der unter unabhängigen Dritten vereinbart würde.
3Im Falle einer Leistung an das Personal gilt als Bemessungsgrundlage das vom Personal tatsächlich bezahlte Entgelt; die steuerpflichtige Person schuldet jedoch mindestens den Steuerbetrag, der im Fall des Eigenverbrauchs geschuldet wäre. Nicht unter diese Ausnahmebestimmung fällt dasjenige Personal, welches massgeblich an der Unternehmung beteiligt ist.
4Bei Tauschverhältnissen gilt als Entgelt für jede einzelne Leistung der Marktwert der entsprechenden Gegenleistung.
5Bei der Leistung an Zahlungs statt gilt als Entgelt der Betrag, der dadurch ausgeglichen wird; bei Austauschreparaturen umfasst das Entgelt lediglich den Werklohn für die ausgeführte Arbeit.
6Zum Entgelt gehören ferner von der steuerpflichtigen Person geschuldete öffentlich-rechtliche Abgaben, mit Ausnahme der in Artikel 3 Buchstabe h Ziffer 7 genannten Abgaben.
7Ist das vom Leistungsempfänger bezahlte Entgelt niedriger als das vereinbarte (namentlich in Folge Herabsetzung durch Skonto, Preisnachlass, Verlust) oder werden vereinnahmte Entgelte zurückerstattet (namentlich Rückerstattung wegen Rückgängig-
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