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Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 63 Seiten
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den zubereitet beziehungsweise serviert oder wenn sie 5. Lieferungen von Getreide (Brot-, Saat- und Futtergefür deren Konsum an Ort und Stelle besondere Vor- treide);
richtungen bereithält; sind die Ess- und Trinkwaren 6. Lieferungen von Samen und Setzknollen;
zum Mitnehmen oder zur Auslieferung bestimmt und
sind hierfür geeignete organisatorische Massnahmen 7. Lieferungen von Futtermitteln;
getroffen worden oder werden die Ess- und Trinkwaren 8. Lieferungen von Medikamenten;
in Verpflegungsautomaten angeboten, so findet der re- 9. humanmedizinischen Leistungen; dazu gehören insbeduzierte Steuersatz Anwendung, sondere:
3. Vieh, Geflügel, Fische, a. die Heilbehandlung und die Pflege durch oder un-
4. Getreide, ter Aufsicht und Verantwortung von staatlich aner-
5. Sämereien, Setzknollen und -zwiebeln, lebende Pflan- kannten Medizinalpersonen,
zen, Stecklinge, Pfropfreiser sowie Schnittblumen und b. die Diagnostik durch staatlich anerkannte Medizi-Zweige, auch zu Arrangements, Sträussen, Kränzen nalpersonen sowie die Analytik, jeweils im Zu- und dergleichen veredelt. Gesonderte Rechnungsstel- sammenhang mit bestimmten Patienten,
lung vorausgesetzt, unterliegt die Lieferung dieser Ge- c. die mit der Heilbehandlung und Pflege in Spitälern, genstände auch dann dem reduzierten Steuersatz, wenn Alters-, Pflege- und Behindertenheimen erfolgende sie in Kombination mit einer zum Normalsatz steuer- Abgabe von Medikamenten und die Verwendung baren Leistung erbracht wird, medizinischer Geräte und Hilfsmittel,
6. Futtermittel, Silagesäuren, Streumittel für Tiere, Düng- d. die mit der Behandlung in Spitälern, Alters-, Pflestoffe, ge- und Behindertenheimen eng verbundenen Leis-
7. Pflanzenschutzstoffe, Mulch und anderes pflanzliches tungen wie Unterkunft, Verpflegung, Kommunika-Abdeckmaterial, tion und Unterhaltung,
8. Medikamente, e. die Lieferung von Implantaten, Prothesen und or-
9. Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und andere Drucker- thopädischen Apparaten, die mit dem Körper des zeugnisse ohne Reklamecharakter der vom Bundesrat zu Patienten fest verbunden werden, im Rahmen einer bestimmenden Arten; Heilbehandlung durch staatlich anerkannte Medizinalpersonen,
b. auf den Dienstleistungen der Radio- und Fernseh-
gesellschaften, mit Ausnahme der Dienstleistungen mit f. die Pflegeleistung zu Hause durch staatlich anergewerblichem Charakter; kannte Medizinalpersonen (Spitex),
c. auf den Umsätzen nach Artikel 18 Absatz 1 Ziffern 7 - 9; g. der Verleih von Personal zur Erbringung von Leistungen der Heilbehandlung oder Pflege von Patien-
d. auf den Leistungen im Bereich der Landwirtschaft, die in ten,
einer mit der Urproduktion in unmittelbarem Zusammen-
hang stehenden Bearbeitung des Bodens oder von mit dem h. die Lieferung von menschlichen Organen und Blut Boden verbundenen Erzeugnissen der Urproduktion beste- durch anerkannte Institutionen,
hen. i. der Transport betreuungsbedürftiger Personen in 2 dafür besonders eingerichteten Transportmitteln; Die Steuer beträgt 3,6 Prozent auf Beherbergungsleistungen
mit Geltung bis zum 31. Dezember 2010. Als Beherbergungs- 10. Sozialfürsorgeleistungen;
leistung gilt die Gewährung von Unterkunft einschliesslich der 11. Betreuungsleistungen von Kindern und Jugendlichen Abgabe eines Frühstücks, selbst wenn dieses separat berechnet bis zum vollendeten 25. Altersjahr sowie Leistungen wird. im Bereich des Jugendaustausches;
3Alle übrigen steuerbaren Leistungen und der Eigenverbrauch 12. folgenden Umsätzen im Bereich der Erziehung und sind zum Normalsatz von 7,6 Prozent zu versteuern. Bildung mit Ausnahme der in diesem Zusammenhang
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10 SR 210 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer Seite 20 von 63