Vorlage

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 63 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 25Fedlex · Vorlage

empfänger die Forschung oder Entwicklung nicht im Auftrag und für die Bedürfnisse des Beitragszahlers betreibt. Die Nennung des Beitragszahlers in Verlautbarungen über die betriebene Forschung und Entwicklung stellt keine Gegenleistung dar;

d. die im Preis für Entsorgungs- und Versorgungsleistungen eingeschlossenen kantonalen Abgaben an Wasser-, Abwasser- oder Abfallfonds, soweit diese Fonds daraus an Entsorgungsanstalten oder Wasserwerke Beiträge ausrichten.

3Nicht-Entgelte gemäss Artikel 3 Buchstabe h bewirken keine Kürzung des Vorsteuerabzugs.

4Sind die von der steuerpflichtigen Person aufgewendeten Entgelte niedriger als die vereinbarten oder sind ihr Entgelte zurückerstattet worden, so ist die Vorsteuer entweder nur vom tatsächlich geleisteten Entgelt zu berechnen oder in der Abrechnung über die Periode, in der die Entgeltsminderung eintritt, herabzusetzen.

5Wird die Vorleistung zu einem überwiegenden Teil für Zwecke verwendet, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, so kann die Vorsteuer ungekürzt abgezogen und als Korrektur am Ende der Steuerperiode der Eigenverbrauch versteuert werden.

Art. 26 Einlageentsteuerung Art. 26 Einlageentsteuerung Art. 26 Einlageentsteuerung

1Waren die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs beim Empfang der Leistung oder bei der Einfuhr nicht gegeben, treten sie jedoch später ein, so kann der Vorsteuerabzug unter Vorbehalt der Absätze 2 und 3 in der Abrechnungsperiode vorgenommen werden, in welcher die Voraussetzungen hierfür eingetreten sind.

2Wurde der Gegenstand oder die Dienstleistung in der Zeit zwischen dem Empfang der Leistung oder der Einfuhr und dem Eintritt der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug in Gebrauch genommen, beschränkt sich die abziehbare Vorsteuer auf den Zeitwert des Gegenstandes oder der Dienstleistung. Zur Ermittlung des Zeitwertes wird der Vorsteuerbetrag linear für jedes abgelaufene Jahr bei beweglichen Gegenständen und Dienstleistungen um einen Fünftel, bei unbeweglichen Gegenständen um einen Zwanzigstel reduziert. Die buchmässige Behandlung ist nicht von Bedeutung.

3Wird ein Gegenstand nur vorübergehend für Zwecke verwendet, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, kann der Vorsteuerabzug im Umfang der Steuer, welche auf einer einem unabhängigen Dritten dafür in Rechnung gestellten Miete anfallen würde, geltend gemacht werden.

Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer Seite 25 von 63