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Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 63 Seiten
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nach dem für sie massgebenden Saldosteuersatz – zu bezahlen nach dem für sie massgebenden Saldosteuersatz – zu bezahlen nach dem für sie massgebenden Saldosteuersatz – zu bezahlen hat, kann nach der Saldosteuersatzmethode abrechnen. hat, kann nach der Saldosteuersatzmethode abrechnen. hat, kann nach der Saldosteuersatzmethode abrechnen.
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Bei Anwendung der Saldosteuersatzmethode ist die geschul- Bei Anwendung der Saldosteuersatzmethode ist die geschul- Bei Anwendung der Saldosteuersatzmethode ist die geschuldete Steuer durch Multiplikation des Totals aller in einer Ab- dete Steuer durch Multiplikation des Totals aller in einer Ab- dete Steuer durch Multiplikation des Totals aller in einer Abrechnungsperiode erzielten steuerbaren Entgelte (einschliesslich rechnungsperiode erzielten steuerbaren Entgelte (einschliess- rechnungsperiode erzielten steuerbaren Entgelte (einschliess-Steuer) mit dem für die Branche geltenden Saldosteuersatz zu lich Steuer) mit dem für die Branche geltenden Saldosteuersatz lich Steuer) mit dem für die Branche geltenden Saldosteuersatz ermitteln. Der Saldosteuersatz berücksichtigt die branchen- zu ermitteln. Der Saldosteuersatz berücksichtigt die branchen- zu ermitteln. Der Saldosteuersatz berücksichtigt die branchenübliche Vorsteuerquote und wird von der Eidgenössischen übliche Vorsteuerquote und wird von der Eidgenössischen übliche Vorsteuerquote und wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung festgelegt; die Eidgenössische Finanzkontrol- Steuerverwaltung festgelegt; die Eidgenössische Finanzkon- Steuerverwaltung festgelegt; die Eidgenössische Finanzle überprüft die Saldosteuersätze regelmässig auf ihre Ange- trolle überprüft die Saldosteuersätze regelmässig auf ihre An- kontrolle überprüft die Saldosteuersätze regelmässig auf ihre messenheit. gemessenheit. Angemessenheit.
5Gemeinwesen und verwandte Bereiche wie namentlich private5 Gemeinwesen und verwandte Bereiche wie namentlich pri-5 Gemeinwesen und verwandte Bereiche wie namentlich pri-Spitäler und Schulen oder konzessionierte Transportunter- vate Spitäler und Schulen oder konzessionierte Transportunter- vate Spitäler und Schulen oder konzessionierte Transportunternehmungen sowie Vereine und Stiftungen können die Saldo- nehmungen sowie Vereine und Stiftungen können die Saldo- nehmungen sowie Vereine und Stiftungen können die Saldosteuersatzmethode nicht anwenden; die Eidgenössische Steuer- steuersatzmethode nicht anwenden; die Eidgenössische Steuer- steuersatzmethode nicht anwenden; die Eidgenössische Steuerverwaltung sieht für diese steuerpflichtigen Personen eine ver- verwaltung sieht für diese steuerpflichtigen Personen eine ver- verwaltung sieht für diese steuerpflichtigen Personen eine vergleichbare Vereinfachung vor. gleichbare Vereinfachung vor. gleichbare Vereinfachung vor.
6Die Saldosteuersatzmethode ist bei der Eidgenössischen Steu-6 Die Saldosteuersatzmethode ist bei der Eidgenössischen6 Die Saldosteuersatzmethode ist bei der Eidgenössischen erverwaltung zu beantragen und muss während mindestens Steuerverwaltung zu beantragen und muss während mindestens Steuerverwaltung zu beantragen und muss während mindestens einer Steuerperiode beibehalten werden. Verzichtet die steuer- einer Steuerperiode beibehalten werden. Verzichtet die steuer- einer Steuerperiode beibehalten werden. Verzichtet die steuerpflichtige Person auf die Anwendung der Saldosteuersatzme- pflichtige Person auf die Anwendung der Saldosteuer- pflichtige Person auf die Anwendung der Saldosteuerthode, so kann sie frühestens nach drei Jahren effektiver Ab- satzmethode, so kann sie frühestens nach drei Jahren effektiver satzmethode, so kann sie frühestens nach drei Jahren effektiver rechnung zu dieser Methode wechseln. Wechsel sind nur auf Abrechnung zu dieser Methode wechseln. Wechsel sind nur Abrechnung zu dieser Methode wechseln. Wechsel sind nur Beginn einer Steuerperiode möglich. Vorbehalten bleibt die auf Beginn einer Steuerperiode möglich. Vorbehalten bleibt auf Beginn einer Steuerperiode möglich. Vorbehalten bleibt die Möglichkeit zum Wechsel bei jeder Anpassung des betreffen- die Möglichkeit zum Wechsel bei jeder Anpassung des betref- Möglichkeit zum Wechsel bei jeder Anpassung des betreffenden Saldosteuersatzes, die nicht auf eine Änderung der Steuer- fenden Saldosteuersatzes, die nicht auf eine Änderung des den Saldosteuersatzes, die nicht auf eine Änderung der Steuersätze zurückzuführen ist. Steuersatzes zurückzuführen ist. sätze zurückzuführen ist.
Art. 55 Abrechnungsart Art. 55 Abrechnungsart Art. 55 Abrechnungsart
1Über die Steuer wird grundsätzlich nach vereinbarten Entgel-
ten abgerechnet.
2Die Eidgenössische Steuerverwaltung gestattet der steuer-
pflichtigen Person auf Antrag, über die Steuer nach verein-
nahmten Entgelten abzurechnen.
3Die gewählte Abrechnungsart muss für mindestens eine Steu-
erperiode beibehalten werden.
4Die Eidgenössische Steuerverwaltung kann die steuer-
pflichtige Person dazu verpflichten, nach vereinnahmten Ent-
gelten abzurechnen, wenn:
a. diese zu einem erheblichen Teil Entgelte erhält, bevor sie
die Leistung ausführt oder darüber Rechnung stellt; oder
b. der begründete Verdacht besteht, dass die steuerpflichtige
Person die Abrechnung nach vereinbarten Entgelten miss-
Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer Seite 40 von 63