Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 98Fedlex · Ergebnisbericht
und sich daraus unüberwindliche neue Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben werden. Zudem ist diese Ausweitung in der EU nicht bekannt. Der Kanton BE (4) befürchtet, dass dies in anderen Bereichen ebenfalls entsprechende Gelüste wecken wird.
Die LPS (52), die SVP (55), Swiss Banking (62), Economiesuisse (68), der Verband Schweizerischer Kantonalbanken (184), die Vereinigung Schweizerischer Handels- und Verwaltungsbanken (195) und die Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers (196) erachten eine Ausweitung der Ausnahmen im Geld- und Kapitalverkehr auf Vorleistungen als sachgerecht. Zudem wird dadurch die Wettbewerbsneutralität gewahrt. Teilweise wird gefordert, im Sinne einer Vereinfachung alternativ einen erweiterten pauschalen Vorsteuerabzug zu prüfen.
Der Schweizerische Versicherungsverband (155) beurteilt eine Ausweitung der Steuerausnahmen im Bereich der Bank- und Versicherungsdienstleistungen auf bestimmte Vorleistungen, welche einen integralen Bestandteil des Produktionsprozesses darstellen, als zweckmässige und einfache gesetzgeberische Massnahme zur Reduktion der taxe occulte in der Versicherungswirtschaft.
Die Treuhand-Kammer (172) möchte die Ausweitung nicht nur auf den Banken- und Versicherungsbereich beschränkt haben.
3.3.6 Besteuerung der Immobilienumsätze
3.3.6.1 Aufhebung der unechten Befreiung von Immobilienumsätzen
Mit Ausnahme der SBB (37), der Schweizerischen Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen (127), dem Schweizerischen Versicherungsverband (155), der Suva (207) und dem Dachverband Xund (586) wird die Besteuerung des gesamten Immobilienbereichs von allen Vernehmlassern abgelehnt. Die LPS (52), der Autogewerbeverband (73), das Centre Patronal (77), die Fédération romande immobilière (87), der Hauseigentümerverband (106), der Schweizerische Golfverband (139), der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft (150) und einige weitere Vernehmlasser begründen dies mit der drohenden Verteuerung der Wohnkosten. Die dagegen vorgeschlagene Massnahme der Eigenmietwertbesteuerung ist systemwidrig, und auch die Korrektur über die direkte Bundesteuer ist kompliziert und bürokratisch. Die SP (56) und die Stiftung für Konsumentenschutz (162) begründen ihre ablehnende Haltung ebenfalls mit den steigenden Mieten, der riesigen Dimension der Einlageentsteuerung und der Unsicherheit, ob diese korrekt an die Mieter weitergegeben wird. Zudem müssen Wohneigentümer einen Zuschlag auf dem Eigenmietwert zur Kompensation der Mehrwertsteuerpflicht der Mieten hinnehmen. Diese Besteuerung des Eigenmietwertes wird lediglich von den SBB (37) und der Schweizerischen Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen (127) befürwortet.
3.3.6.2 Steuerbarkeit der Vermietung von Sportanlagen
Die Unterstellung der Vermietung und Verpachtung von Sportanlagen unter die Steuer wird überwiegend abgelehnt. Der Schweizer Schiesssportverband (117), die Swiss Olympic Association (167) und zahlreiche weitere Sportvereine und -verbände begründen dies mit neuen Verzerrungen, welche dies zur Folge hätte. Die Kosten für Immobilien würden mit zusätzlicher Mehrwertsteuer belastet, welche für die Erbringer solcher Umsätze nicht anrechenbar bzw. erstattbar wären, womit eine