Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten

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schliesslich möchte generell den Gesundheitssektor, Medikamente, hoheitliche Leistungen, landwirtschaftliche Produkte, Mieten und Grundnahrungsmittel zum Nullsatz besteuern. Wasser, alkoholfreie Getränke, Zeitungen und Bücher sind zum reduzierten Satz zu besteuern, alles andere zum Normalsatz.

Die SP (56), die Stiftung für Konsumentenschutz (162) und Pro Fonds (209) lehnen die Umwandlung der Steuerausnahmen in eine echte Befreiung ab, da dies durch die höheren Steuersätze zu einer massiven Umverteilung der Kosten von den Unternehmen auf die Konsumenten führen würde.

Economiesuisse (68) begründet ihre Ablehnung des Reformvorschlags damit, dass er systematisch nicht begründbar, mit dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität und der Gleichbehandlung nicht vereinbar und zudem unter Verteilungsaspekten fragwürdig ist. Die Treuhand-Kammer (172) verweist auf die nicht gelösten Abgrenzungsfragen und die verstärkte Subventionierung von bestimmten Konsumgütern durch andere Konsumgüter. Sie beantragt deshalb, diesen Vorschlag nicht weiter zu verfolgen.

Die Schweizerische Metall-Union (520) verlangt die Prüfung der echten Steuerbefreiung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen.

3.3.4 Besteuerung von Versicherungsdienstleistungen

Die Besteuerung von Versicherungsdienstleistungen analog dem „Neuseeland-Modell“ wird von den Vernehmlassern grösstenteils abgelehnt. Befürwortet wird dies explizit einzig von den SBB (37), dem Schweizerischen Schiessportverband (117) und dem Dachverband Xund (586).

Der Schweizerische Versicherungsverband (155) lehnt eine generelle Unterstellung von Versicherungsumsätzen unter die Mehrwertsteuer entschieden ab. Die Frage, ob die Sachversicherungen analog dem so genannten „Neuseelandmodell“ der Mehrwertsteuer unterstellt werden sollen, kann er in dieser Absolutheit nicht beantworten.

Die LPS (52), die SVP (55), die SP (56), Economiesuisse (68), der Autogewerbeverband (73), das Centre Patronal (77), der Schweizerische Treuhänder-Verband (148), die Treuhand-Kammer (172) und einige weitere Vernehmlasser lehnen die Besteuerung von Versicherungsdienstleistungen zum heutigen Zeitpunkt ab, da dies zu kompliziert ist respektive eine Verteuerung der Versicherungsleistungen für inländische Kunden mit sich bringt.

Der Kanton GR (9) befürchtet eine finanzielle Mehrbelastung für die Gemeinwesen, wenn die Sachversicherungsleistungen gemäss dem „Neuseelandmodell“ der Mehrwertsteuer unterstellt werden, da aufgrund der Abrechnung mittels Pauschalsteuersätzen die Vorsteuern nicht in Abzug gebracht werden können.

3.3.5 Ausweitung der unechten Befreiung im Bereich der Bank- und Versicherungsdienstleistungen

Die Ausweitung der Steuerausnahmen im Bereich der Bankdienstleistungen auf Vorleistungen, um eine Erhöhung der taxe occulte bei extern bezogenen Leistungen zu vermeiden, wird von den Vernehmlassern kritisch beurteilt. Die SP (56), das Centre Patronal (77) und einige weitere Vernehmlasser aus der Wirtschaft nennen zur Begründung, dass unabsehbar ist, was künftig unter diese Ausnahme fallen kann