Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten
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neue taxe occulte entstünde. Auch der Schweizerische Treuhänder-Verband (148) plädiert für ein Festhalten an der heutigen Regelung in Bezug auf die Vermietung von Sportanlagen, da diese Regelung nicht zuletzt ein Kompromiss darstellte, um das angedrohte Referendum „Gegen eine ungerechte Mehrwertsteuer für den Sport“ zu vermeiden. Hingegen möchte der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft (150) auch die Vermietung von Sportanlagen der Steuer unterstellen, um Abgrenzungsprobleme sowie Vorsteuerabzugskürzungen wegen gemischter Nutzung zu verhindern.
Befürwortet wird die Besteuerung der Vermietung von Sportanlagen von der Treuhand-Kammer (172), da sie systemkonform ist.
3.3.6.3 Uneingeschränkte Optionsmöglichkeit für Immobilienumsätze
Die uneingeschränkte Option für alle Immobilienumsätze wird von den Vernehmlassern mehrheitlich befürwortet. Die Kantone ZG (23) und ZH (24), Economiesuisse (68), der Autogewerbeverband (73), die Interessengemeinschaft Detailhandel (94), der Hauseigentümerverband (106), der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (107), der Schweizerische Versicherungsverband (155) und einige weitere Vernehmlasser aus Wirtschaftkreisen bekräftigen explizit die uneingeschränkte Optionsmöglichkeit für alle Leistungen aus Immobilien, selbst wenn diese an Privatpersonen erbracht werden. Der Schweizerische Versicherungsverband (155) gibt zu bedenken, dass dabei allerdings die Problematik der mieterschutzrechtlichen Bestimmungen des OR mit zu berücksichtigen ist. Die Kantone ZG (23) und ZH (24) wollen zudem verhindern, dass bei Wohnungsmieten, bei denen die Miete aufgrund von Kostenfaktoren festgelegt wird, die Optierung zu höheren Mietpreisen führt, was mittels einer entsprechenden Bestimmung im Mietrecht erreicht werden könnte; bei der Marktmiete hingegen sollte die Option uneingeschränkt zugelassen werden. Economiesuisse (68) und Hotelleriesuisse (92) möchten die uneingeschränkte Option im Immobilienbereich nur im Falle, dass die Steuerausnahmen im Rahmen des Moduls „Einheitssatz“ weitgehend aufgehoben werden.
Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft (150) erachtet die Ausweitung der Optionsmöglichkeiten im Bereich der Immobilienumsätze als Schritt in die richtige Richtung. Aufgrund der zu erwartenden Abgrenzungsschwierigkeiten steht er ihr gegenwärtig aber noch kritisch gegenüber.
Abgelehnt wird dieser Reformvorschlag von der Liechtensteinischen Steuerverwaltung (203).
3.3.7 Einschränkung der unechten Befreiung von hoheitlichen Leistungen
Mehrheitlich wird die Unterstellung von hoheitlichen Leistungen in Bereichen, in welchen das Gemeinwesen eine „bestellte“ oder „gesetzlich vorgeschriebene“ Leistung erbringt und dafür eine Kausalgebühr verlangt, abgelehnt. Die LPS (52), der Autogewerbeverband (73) und das Centre Patronal (77) begründen dies mit neuen Wettbewerbsverzerrungen zwischen kleineren und grösseren Gemeinden. Nur grössere Gemeinden werden nämlich für diese Tätigkeiten steuerpflichtig werden. Auch die SP (56) lehnt diesen Reformvorschlag ab, da die Besteuerung hoheitlicher Leistungen kaum auf Verständnis stossen wird und dem Äquivalenzprinzip widerspricht.