Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten

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Fastenopfer (84), Helvetas (115), der Spitex Verband Schweiz (159), die Vereinigung Schweizer Kunstmuseen (197), der WWF (202) und einige weitere Vernehmlasser aus den Bereichen Kultur und Umwelt verlangen, dass auch die Mitgliederbeiträge von Stiftungen und Vereinen als Nicht-Entgelte qualifiziert werden.

Swiss Holdings (176) und der Schweizerische Markenartikelverband (454) begrüssen, dass neu Dividenden und andere Gewinnanteile ausdrücklich als Nicht-Entgelte definiert werden und deshalb zu keiner Vorsteuerabzugskürzung mehr führen.

Die SP (56) regt an, in Artikel 3 Buchstabe h Ziffer 4 den Zusatz „und dergleichen“ zu streichen. Dieser unbestimmte Begriff erhöht nur die Rechtsunsicherheit.

Der Schweizerische Leasingverband (141) fordert, dass die durchlaufenden Posten von Artikel 3 Buchstabe h Ziffer 5 aus systematischen Gründen unter Artikel 20 geregelt werden.

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (189) und Swissgrid (462) begrüssen, dass Kostenausgleichszahlungen ausdrücklich als Nicht-Entgelte definiert werden und somit weder besteuert werden noch zu einem Vorsteuerabzug führen. Die Treuhand-Kammer (172) findet diese Bestimmung überflüssig und verlangt deren Streichung, da solche Ausgleichszahlungen mangels einer zugehörigen Leistung grundsätzlich Nicht-Entgelte sind und weil durch die Verwendung unbestimmter Begriffe wie „Organisationseinheit“ und „Fonds“ neue Rechtsunsicherheiten geschaffen werden. Zudem führt diese Bestimmung zu Steuerlücken, wenn diese Organisationseinheiten daneben noch steuerbare Leistungen erbringen.

Der Schweizerische Baumeisterverband (104) möchte sichergestellt haben, dass Zahlungen über den so genannten Parifonds-Bau als Nicht-Entgelte behandelt werden.

Pro Cinema (493) und die Swiss Music Promoters Association (529) weisen darauf hin, es sei nicht akzeptabel, dass es nach wie vor Kantone gibt, welche eine Billettsteuer verlangen. Ihres Erachtens liegt klar eine Doppelbesteuerung vor und bei einem Einheitssatz für die Mehrwertsteuer würde diese faktische Diskriminierung noch verschärft.

Die Arbeitsgemeinschaft Waldwirtschaftsverbände Gebirgswald (504) verlangt, dass die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA nicht zum Entgelt zu zählen ist und deshalb nicht Eingang in die Bemessungsgrundlage finden soll.

Buchstabe j

Die SP (56) verlangt, dass die Steuerperiode wie bis anhin das Kalender- und nicht das Geschäftsjahr ist. Kann auch das Geschäftsjahr Steuerperiode sein, bringt das Unsicherheiten bezüglich des Beginns der Steuerpflicht sowie bei der Änderung von Steuersätzen mit sich.

Buchstaben k - m

Die Treuhand-Kammer (172) erachtet die Definitionen zur Einfuhrsteuer als überflüssig und plädiert für deren Streichung.

Buchstabe n

Die Treuhand-Kammer (172) plädiert für die Streichung dieser Definition, da sie sprachlich ungenügend ist und wenig Sinn macht.