Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten
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Die SVP (55) und die Schweizerischen Luftfahrtunternehmen des gewerbsmässigen Nicht-Linienverkehrs (505) streben jeglichen Verzicht auf Formvorschriften zum Nachweis an. Letztere beantragen deshalb, dass die Bestimmung bezüglich Formalismus gemäss dem Konzept E-MWST.COM übernommen wird.
Bezüglich der „safe haven“-Regelung von Absatz 3 regt der Schweizerische Leasingverband (141) an, klar zum Ausdruck zu bringen, dass der Steuerpflichtige berechtigt ist, steuermindernde Tatsachen auch mit anderen Beweismitteln als den aufgeführten nachzuweisen. Die Interessengemeinschaft Detailhandel (94) möchte in Absatz 3 Buchstabe d Rechnung und Vertrag nicht als kumulatives, sondern als alternatives Erfordernis festschreiben. Der Schweizerische Versicherungsverband (155) beantragt, das Erfordernis eines Vertrages ganz zu streichen sowie die Anforderungen in Absatz 3 auf ein praxisgerechtes Niveau zu senken.
Für den Kanton BE (4) ist fraglich, ob die freien Nachweise in der Praxis bei der Beweiswürdigung akzeptiert werden.
Der Verzicht auf die Beweismittelbeschränkung im Steuerrecht gemäss Artikel 2 Absatz 1 VwVG wird mehrheitlich begrüsst.
Art. 8 Indexierung
Der Autogewerbeverband (73) und die Schweizerische Metall-Union (520) möchten die Anpassung der genannten Artikel bereits bei einem Anstieg des Landesindexes der Konsumentenpreise um mehr als 10 %, höchstens jedoch bei 20 %.
2. Titel: Inlandsteuer
1. Kapitel: Steuerpflicht
Art. 9 Steuerpflicht
Eine Vielzahl der Vernehmlasser qualifiziert die einheitlich auf 100'000 Franken festgelegte Umsatzlimite als klare Vereinfachung und in ihrer Höhe als angemessen. Sie sehen aber für ehrenamtliche Sportvereine und gemeinnützige Institutionen im Verhältnis zum bisherigen Recht eine deutliche Verschlechterung und verlangen deshalb für solche Steuerpflichtige die Beibehaltung der bisherigen höheren Umsatzgrenze. Von praktisch allen Vernehmlassern wird die Aufhebung der an eine Steuerzahllastlimite gekoppelten Umsatzlimite gemäss Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe a MWSTG befürwortet.
Absatz 1
Befürworter einer einheitlichen Umsatzlimite
Der Kanton BL (25), die LPS (52), die EVP (46), der Schweizerische Gewerbeverband (65), das Centre Patronal (77), die Fédération des Entreprises Romandes (86), die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (89), der Schweizerische Treuhänder-Verband (148), der Schweizerische Verband für Rechnungslegung und Controlling (152), Gastrosuisse (181), der Schweizer Cafetier Verband (434) sowie die Vereinigung Nordwestschweizerischer Spitäler (588) begrüssen die einheitlich auf 100'000 Franken festgelegte Limite. Die Vorteile eines auf 100'000 Franken erhöhten Grenzwertes (administrative Erleichterungen für Kleinstbetriebe und die