Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten
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pflicht von Immobilienfonds (Anlagefonds mit direktem Grundbesitz) explizit festhält.
Die Arbeitsgemeinschaft Waldwirtschaftsverbände Gebirgswald Schweiz (504) wünscht eine klare Regelung im Gesetz, wonach das gelegentliche Überschreiten der Mindestumsatzgrenze nicht zur Steuerpflicht führt.
Art. 10 Freiwillige Steuerpflicht
Eine klare Mehrheit hält es für richtig, die Option für die freiwillige Steuerpflicht an keine Mindestumsatzgrenze zu binden, so unter vielen anderen die FDP (47), das Centre Patronal (77), die Fédération des Entreprises Romandes (86) und der Schweizerische Treuhänder-Verband (148). Diese Vereinfachung wird insbesondere auch deshalb befürwortet, weil sie neu gegründeten Unternehmen erlaubt, sich sogleich der Steuerpflicht zu unterstellen, statt das Jahresende abzuwarten und sich dann rückwirkend obligatorisch unterstellen zu müssen. Die SP (56) und die Liechtensteinische Steuerverwaltung (203) hingegen erachten es als sehr problematisch, die freiwillige Steuerpflicht völlig frei zu geben. Dies widerspreche eklatant dem Ziel der Vereinfachung und dem Bürokratieabbau, weil keine Zahlen über die zu erwartenden Unterstellungen mit niedrigen Umsätzen geliefert werden. Bei neuen Unternehmen ist auf den zu erwartenden Umsatz abzustellen. Sie fordern deshalb eine Mindestumsatzgrenze von 50'000 Franken, die entweder nachgewiesen wird oder bei neu gegründeten Unternehmen in den kommenden zwei Jahren glaubhaft zu erwarten ist.
Die FDP (47), Viscom (154), die Treuhand-Kammer (172) sowie einige weitere Vernehmlasser aus der Wirtschaft wenden sich nicht grundsätzlich gegen das Recht der Eidg. Steuerverwaltung, von steuerpflichtigen Personen Sicherheiten zu verlangen. Die Eintragung vom vorgängigen Leisten einer Sicherheit abhängig zu machen, ist aber zu streichen, weil sie das freiwillige Optionsrecht der Unternehmen unterläuft bzw. die Eintragung (prohibitiv) verteuert. Weiter muss aus dem Gesetz deutlich hervorgehen, dass ein Anspruch auf die rückwirkende Eintragung besteht und dass die Eintragung voraussetzungslos erteilt wird. Folglich sind die Buchstaben a und b von Absatz 1 zu streichen.
Die KPMG AG (549) regt an zu prüfen, ob beim Eintrag eines Unternehmens ins Handelregister automatisch ein Eintrag ins Mehrwertsteuerregister erfolgen kann. Erbringt der Eingetragene keine steuerbaren Umsätze, kann er die Mehrwertsteuernummer als inaktiv melden.
Art. 11 Autonome Dienststellen
Die FDK (102), alle Kantone mit Ausnahme von AI (2), OW (13) und TI (18), welche sich zu dieser Frage nicht äussern, sowie die FDP (47), die Treuhand-Kammer (172), der Verband öffentlicher Verkehr (183), die Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur (228), die Aktion Liberaler Aufbruch (490) und die Arbeitsgemeinschaft Waldwirtschaftsverbände Gebirgswald (504) bemängeln, dass die steuerlich unterschiedliche Behandlung im MWSTG von Leistungen an Nichtgemeinwesen, an andere Gemeinwesen und an das eigene Gemeinwesen ausserordentlich komplex ist und immer wieder zu sehr grossen, völlig überraschenden Steuernachbelastungen führt. Für kleine Gemeinden ist die bisherige Regelung vorteilhaft, weil sie die steuerbaren Umsätze so auf ihre Dienststellen verteilen können, dass je-