Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten
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Stellungnahmen betreffend eine zusätzliche Limite für bestimmte Branchen
Die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (79), Pro Infirmis (98), die ZEWO (131), der Verband Heime und Institutionen (182), die Winterhilfe (200), Pro Fonds (209) und zahlreiche weitere Vernehmlasser vor allem aus dem sozialen und Umwelt-Bereich verlangen aus Gründen der Vereinfachung die Beibehal-
tung der Umsatzlimite von 150'000 Franken für gemeinnützige Organisationen.
Der Schweizerische Golfverband (139), der Schweizerische Turnverband (149), die Swiss Olympic Association (167) und viele weitere Vernehmlasser aus dem Sportbereich beantragen, die Umsatzlimite von 150'000 Franken für nicht gewinnstrebige Sportvereine beizubehalten. Die Vereinfachung, die mit der Senkung der Umsatzlimite auf 100'000 Franken erzielt werden kann, steht in einem Missverhältnis zu den zusätzlichen Aufwendungen für Administration und Umtriebe und zum geringen zusätzlichen Steuersubstrat. Praktisch alle Kantonal-, Regional- und Kreisverbände werden nämlich mehrwertsteuerpflichtig. Gemäss den Schätzungen der Swiss Olympic Association (167) führt allein die Senkung der Umsatzschwelle zu ca. 500 neuen Steuerpflichtigen. Dies ergibt zwar ein zusätzliches Steuersubstrat von 4 Millionen Franken; es steht ihm aber ein administrativer Aufwand von rund 3,4 Millionen Franken gegenüber. Zudem wird das Milizprinzip im Sportbereich gefährdet, da es bei den rund 500 neuen Steuerpflichtigen kaum mehr möglich sein wird, ausreichend ehrenamtlich tätige Personen zu finden.
Fastenopfer (84), Helvetas (115), Swissaid (125), der Schweizerische Kunstverein (140), das Schweizerische Rote Kreuz (157), der Spitex Verband Schweiz (159), die Vereinigung Schweizer Kunstmuseen (197), der WWF (202) sowie zahlreiche weitere Vernehmlasser aus dem sozialen Bereich verlangen, dass die Mindestumsatzgrenze für gemeinnützige Institutionen und ehrenamtlich geführte, nicht gewinnstrebige Sportvereine aus Gründen der administrativen Entlastung kleinerer und mittlerer Organisationen wie bis anhin bei 150'000 Franken belassen wird.
Die Schweizer Berghilfe (113), der Schweizer Schiesssportverband (117), der Schweizerische Fussballverband (138) und die Stiftung Kinderdorf Pestalozzi (161) beantragen aus Gründen der administrativen Entlastung kleinerer und mittlerer Organisationen, die Mindestumsatzgrenze für Sportvereine und -verbände bei 250'000 Franken festzusetzen.
Die SVP (55) möchte die Umsatzlimite für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sportvereine und gemeinnützige Institutionen auf 500'000 Franken erhöhen.
Weitere Vorschläge zur Umsatzlimite
Diverse Fahrlehrerorganisationen (497) und das KMU-Forum (503) wollen gänzlich auf eine Umsatzlimite verzichten, da diese gerade beim Kleingewerbe zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Dank der Saldosteuersatzmethode können auch kleine und Kleinstunternehmen den administrativen Aufwand auf ein adäquates Niveau senken.
Gemäss Angaben des Schweizerischen Gewerbeverbandes (65) möchten einige seiner Mitgliederorganisationen keine fixe Umsatzgrenze, sondern eine flexible Ausgestaltung der Umsatzlimite nach Branchen, um so befürchteten Wettbewerbsverzerrungen zu begegnen. Steuerpflichtig ist nur, wer nach Multiplikation seines Umsatzes mit dem für ihn massgebenden Saldosteuersatz eine Steuerzahllast von 4'000 Franken überschreitet.