Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten

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Swiss Banking (62), der Verband Schweizerischer Kantonalbanken (184), die Vereinigung Schweizerischer Handels- und Verwaltungsbanken (195) und die Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers (196) beantragen die ersatzlose Streichung des letzten Satzes von Absatz 3. Auch für das Personal, welches massgeblich an der Unternehmung beteiligt ist, sollen die üblichen Regeln betreffend Bemessungsgrundlage bei Leistungen an das Personal gelten, da sonst in der Praxis kaum handhabbare Abgrenzungsprobleme entstehen.

Absatz 5

Die SP (56) wirft die Frage auf, wie Fälle von Tauschverhältnissen gehandhabt werden, bei denen der Wert der beiden Leistungen unterschiedlich ist. Sie schlägt vor, dass auf den Marktwert der entsprechenden Leistung und nicht der Gegenleistung abgestellt wird, damit diese gegeneinander aufgerechnet werden können.

Absatz 7

Die Interessengemeinschaft Detailhandel (94) möchte im Gesetz festhalten, dass Eintauschaktionen im Handel im Umfang der Eintauschprämie als Rabatte (Preisminderungen) zu behandeln sind.

Art. 21 Margenbesteuerung

Der Autogewerbeverband (73) verlangt, dass beim Herauslösen von Fahrzeugen aus Leasingverträgen als Ankaufspreis nicht nur der Betrag, der der Leasinggesellschaft bezahlt wird, herangezogen wird, sondern zusätzlich auch der Mehrwert, der dem ehemaligen Leasingnehmer allenfalls entrichtet wird.

Der Schweizerische Leasingverband (141) und die Treuhand-Kammer (172) fordern, dass die Margenbesteuerung nicht nur auf Wiederverkaufswaren angewendet werden kann, sondern auch auf den Verkauf von Investitionsgütern und Betriebsmitteln.

Art. 22 Steuersätze

Bei der Frage, ob bereits im Modul „Steuergesetz“ der Katalog der Leistungen, die dem reduzierten Satz unterliegen, eingeschränkt werden soll, sind die Meinungen der Vernehmlasser geteilt. Dies gilt auch für die Frage, ob die gastgewerblichen Leistungen (ohne alkoholische Getränke) und die Beherbergungsleistungen dem reduzierten Satz unterstellt werden sollen.

In ihren Stellungnahmen begrüssen der Schweizerische Bauernverband (64), die Interessengemeinschaft Detailhandel (94), der Schweizerische Seniorenrat (145), der Verband Schweizer Presse (208) und der Schweizer Fleisch-Fachverband (230) die unveränderte Übernahme der bisherigen Steuersätze ausdrücklich.

Der Schweizerische Treuhänder-Verband (148) fordert eine Einschränkung des Anwendungsbereichs des reduzierten Satzes analog der im Modul „2 Sätze“ vorgeschlagenen Lösung.

Die SBB (37), Litra (93), der Schweizer Tourismus-Verband (118), der Verband öffentlicher Verkehr (183) und der Verkehrs-Club (199) beantragen, die Personenbeförderung im öffentlichen Verkehr dem reduzierten Satz zu unterstellen, wie es in fast allen EU-Ländern der Fall ist. Als Erbringer von Dienstleistungen der Personenbeförderung zum reduzierten Satz würden alle Unternehmen des öffentlichen