Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 51Fedlex · Ergebnisbericht

Die CVP (43), die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (89), die Interessengemeinschaft Detailhandel (94) und die Vereinigung der Privaten Aktiengesellschaften (576) erwähnen in diesem Zusammenhang auch den Bericht Spori und die Motion Imfeld „Vorsteuerabzug auch auf längerfristigen Investitionen“ (06.3733).

Art. 23 Abziehbare Vorsteuern

Wie vorstehend unter dem 4. Kapitel dargelegt, verlangen mehrere Vernehmlasser eine Überarbeitung der Regeln für den Vorsteuerabzug auf Grundlage des Konzepts E-MWST.COM. Sie lehnen deshalb auch die Erwähnung des Verwendungszwecks in Absatz 2 ab, weil sonst weiterhin das Risiko besteht, dass der Vorsteuerabzug trotz unternehmerischer Verwendung verweigert werden kann. Neben den Vorsteuern auf Finanzierungskosten sind im vorliegenden Gesetzesentwurf auch der Vorsteuerabzug auf Gründungskosten, Fehlinvestitionen und Fehlkäufen fraglich. Weil die schweizerische Praxis und Rechtsprechung den Vorsteuerabzug wesentlich mehr einschränkt als dies der Europäische Gerichtshof in zahlreichen Urteilen festhält, entsteht für die Schweizer Wirtschaft im internationalen Vergleich ein Wettbewerbsnachteil. Zudem wird dadurch das Klima zwischen der Eidg. Steuerverwaltung und den Steuerpflichtigen unnötig belastet.

Die FDP (47) und Viscom (154) fordern, dass der Vorsteuerabzug für Fahrzeuge zur geschäftlichen Nutzung ohne einschränkende Limite zugelassen wird.

Absatz 1

Swiss Banking (62), der Verband Schweizerischer Kantonalbanken (184), die Vereinigung der Schweizer Handels- und Verwaltungsbanken (195) und die Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers (196) schlagen eine Neuformulierung von Buchstabe a vor, da ansonsten die Gefahr besteht, dass auf „die Rechnung ersetzenden Gutschriften“ des Leistungsempfängers kein Vorsteuerabzug möglich ist.

Tax Partner AG (535) merkt an, dass beim Drittvergleich gemäss Artikel 20 Absatz 2 (Bemessung der Eigenverbrauchsbesteuerung bei Leistung an nahe stehende Personen) sichergestellt sein muss, dass auch auf dem fiktiven Entgeltsteil (d.h. auch ohne entsprechende Rechnung) der Vorsteuerabzug gesetzlich gewährleistet sein muss, beispielsweise indem Buchstabe a entsprechend ergänzt wird.

Der Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie (232) verlangt, dass der Vorsteuerabzug auch auf Pauschalspesen zugelassen wird, damit diese nicht einzeln nachgewiesen werden müssen.

Absatz 2 Buchstabe c

Der Schweizerische Versicherungsverband (155) begrüsst die Zulassung des Vorsteuerabzugs auf den mit dem Boden zusammenhängenden Aufwendungen.

Absatz 2 Buchstabe d

Die LPS (52), Swiss Banking (62), der Schweizerische Gewerbeverband (65), Economiesuisse (68), der Autogewerbeverband (73), das Centre Patronal (77), die Interessengemeinschaft Detailhandel (94), Gastrosuisse (181) und einige ihrer Kantonalverbände, der Verband Schweizerischer Kantonalbanken (184), die Vereinigung der Schweizer Handels- und Verwaltungsbanken (195), die Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers (196) sowie weitere Vernehmlasser aus der Wirtschaft verlan-