Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten

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gen, dass entsprechend dem neuen Lohnausweis die Vorsteuern für Geschenke bis zum Wert von Fr. 500.– pro Empfänger und Ereignis in Abzug gebracht werden können.

Der Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie (232) bemängelt, dass die Freigrenze für Geschenke zu tief angesetzt und eine Zuordnung des Wertes zu den einzelnen Empfängern schwierig bis unmöglich ist.

Absatz 4

Prométerre (475) möchte die Regelung von Absatz 4 ersetzen durch ein System, bei dem die Produzenten landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Produkte sowie die Gärtnereien den Vorsteuerabzug auf ihren Vorleistungen tätigen können, auch wenn ihre Leistungen von der Steuer ausgenommen sind. Es wird also eine echte Steuerbefreiung der Urproduzenten angestrebt. Begründet wird die Forderung damit, es sei ungerecht, dass alle späteren Umsatzstufen den Vorsteuerabzug tätigen können, nicht jedoch die Produzenten. Allenfalls ist ein pauschaler Abzug zu gewähren.

Art. 24 Ausschluss des Vorsteuerabzugs

Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft (150) verlangt, dass Absatz 2 ersatzlos gestrichen wird. Dafür soll die heute in Artikel 15a MWSTGV enthaltene Bestimmung in Form eines neuen Artikel 59 Absatz 5 in den Gesetzesentwurf aufgenommen werden, wonach auch Rechnungen, welche die einwandfreie Identifikation des Leistungsbezügers ermöglichen, jedoch nicht vollumfänglich den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, zum Vorsteuerabzug berechtigen.

Der Schweizer Schiesssportverband (117), der Schweizerische Fussballverband (138), die Swiss Olympic Association (167) und zahlreiche andere Vernehmlasser aus dem Sportbereich sowie die Treuhand-Kammer (172) verlangen, dass Absatz 2 ersatzlos gestrichen wird, da dem Steuerpflichtigen neue Kontrollpflichten und damit einhergehende finanzielle Risiken überbürdet werden. Ausserdem widerspreche diese Bestimmung dem Vereinfachungsgedanken der Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes.

Art. 25 Kürzung des Vorsteuerabzugs

Anmerkung: Der E-MWSTG sieht in Artikel 25 weiterhin eine Kürzung des Vorsteuerabzugs bei Erhalt von Subventionen und/oder Spenden vor. In den Ziffern 6.1 und 6.2 des erläuternden Berichts zur Vernehmlassungsvorlage werden dafür verschiedene Alternativen zur mehrwertsteuerlichen Behandlung der Subventionen und Spenden zur Diskussion gestellt. All diesen Alternativen gemein ist der Verzicht auf eine Kürzung der Vorsteuer. Stellungnahmen von Vernehmlassern, die sich zur Kürzung des Vorsteuerabzugs bei Erhalt von Subventionen und/oder Spenden äussern, werden deshalb unter Ziffer 3.3.1 resp. 3.3.2 dieses Berichts erwähnt.

Absatz 1

Die Interessengemeinschaft Detailhandel (94) möchte den Begriff „Zwecke“ durch „unternehmerische Tätigkeiten“ ersetzen, damit vermehrt klar auf den Verwendungskonnex Bezug genommen wird (vgl. Artikel 23).