Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 54Fedlex · Ergebnisbericht

In ihren Stellungnahmen begrüssen die FDK (102), die Kantone AR (1), AG (3), FR (5), GL (8), LU (10), SH (15), SO (16), SZ (17), TG (19), UR (20) und VS (21), die Stadt Zürich (291), die FDP (47), der Schweizerische Baumeisterverband (104), Viscom (154), die Fédération romande immobilière (87), der Hauseigentümerverband (106), der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (107), der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft (150), der Schweizerische Treuhänder-Verband (148), der Schweizerische Versicherungsverband (155), die Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur (228) und die Aktion Liberaler Aufbruch (490) die Abschaffung der Besteuerung des baugewerblichen Eigenverbrauchs. Als Begründung wird angegeben, dass die mit der Aufhebung einhergehenden Wettbewerbsverzerrungen in anderen Branchen ebenfalls auftreten. Wenn diese Wettbewerbsverzerrungen eliminiert werden müssen, dann hat dies – wie vereinzelt vorgeschlagen wird - systemgerecht mittels der Unterstellung der Immobilienbranche unter die Steuerpflicht und nicht durch eine Eigenverbrauchsbesteuerung zu geschehen. Der Schweizerische Treuhänder-Verband (148) erachtet die Aufhebung der Besteuerung des baugewerblichen Eigenverbrauchs als folgerichtige Ausweitung der im Jahr 2005 in diesem Bereich vorgenommenen Praxisänderungen. Die Vereinigung Nordwestschweizerischer Spitäler (588) begrüsst diese Neuregelung, weil unter dem geltenden Recht insbesondere die Abgrenzung der von der Steuer ausgenommenen ordentlichen Unterhaltsarbeiten von den steuerbaren Arbeiten des Technischen Dienstes der Spitäler grosses Risikopotenzial birgt und bei den Spitälern in Bezug auf die Abrechnung zu Unsicherheiten führt.

Der Kanton BE (4) befürchtet, dass durch die Streichung des baugewerblichen Eigenverbrauchs neue Abgrenzungsfragen entstehen. Ebenfalls müssen die Auswirkungen auf die heutige Praxis betreffend Bauten auf eigene bzw. fremde Rechnung offen gelegt werden.

Die Kantone GR (9), NE (11), ZH (24) und BL (25), die SP (56), KV Schweiz (61), der Schweizerische Gewerkschaftsbund (66) und Angestellte Schweiz (452) befürchten durch die Abschaffung der Besteuerung des baugewerblichen Eigenverbrauchs erhebliche Steuerausfälle und eine ungerechtfertigte steuerliche Privilegierung von Total- und Generalunternehmern gegenüber dem Kleingewerbe im Baubereich. Eine Mehrheit dieser Vernehmlassenden möchte die Eigenverbrauchsbesteuerung jedoch auf die Fälle beschränken, in denen ein Bauunternehmen (Baugeschäft, Architekt, Malergeschäft usw.) eigene Liegenschaften erstellt oder umbaut und diese ohne Option vermietet oder veräussert.

Der Verband öffentlicher Verkehr (183) verlangt eine Vereinfachung der Formulierung dieses Artikels und einen Verzicht auf Steueraufrechnungen auf Eigenleistungen bei gemischt finanzierten Investitionen.

Die LPS (52), der Schweizerische Gewerbeverband (65), Economiesuisse (68), der Autogewerbeverband (73), das Centre Patronal (77), Hotelleriesuisse (92), die Interessengemeinschaft Detailhandel (94), der Schweizerische Versicherungsverband (155), die Treuhand-Kammer (172), Gastrosuisse (181), der Schweizer Cafetier Verband (434) und weitere Vernehmlasser aus dem Gastgewerbe, die Schweizerische Metall-Union (520) und die Vereinigung der Privaten Aktiengesellschaften (576) verlangen, dass entsprechend dem neuen Lohnausweis kein Eigenverbrauch geschuldet ist für Geschenke bis zum Wert von Fr. 500.– pro Empfänger und Ereignis.