Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten
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Das KMU-Forum (503) verlangt, dass Umsatzlimite und Steuerzahllastgrenze auf Verordnungsebene geregelt werden, damit der Bundesrat flexibel reagieren kann, wenn die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Saldosteuersatzmethode zu ungewollten Veränderungen der Steuererträge führt.
Absatz 4
Die grosse Mehrheit der Vernehmlasser begrüsst die Überprüfung der Höhe der Saldosteuersätze durch die Eidg. Finanzkontrolle.
Die FDP (47), die Viscom (154), die Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur (228) und die Aktion Liberaler Aufbruch (490) geben zu bedenken, dass die Saldosteuersatzmethode zwar administrative Erleichterungen bringt, aber auch dazu führt, dass die Mehrwertsteuer eine pauschalierte Unternehmersteuer wird und letztendlich steuerliche Überlegungen in unternehmerische Entscheide einfliessen, was den Wettbewerb zwischen gleich gelagerten Unternehmen beeinflussen könnte. Deshalb ist es für die Unternehmen entscheidend zu wissen, aufgrund welcher betriebswirtschaftlichen Überlegungen die Eidg. Steuerverwaltung die Saldosteuersätze festgesetzt hat. Nur durch diese Transparenz können sie einfach feststellen, ob der Saldosteuersatz auf ihr Unternehmen zugeschnitten ist. Die Treuhand-Kammer (172) fordert deshalb, dass die Eidg. Steuerverwaltung die Berechnungsgrundlagen für die Festsetzung der Saldosteuersätze offen legt.
Die FDP (47), die LPS (52), der Schweizerische Gewerbeverband (65), der Autogewerbeverband (73), das Centre Patronal (77), die Fédération des Entreprises Romandes (86), der Schweizerische Baumeisterverband (104), der Schweizerische Apothekerverband (133), die Viscom (154), Gastrosuisse (181) und weitere Verbände aus dem Gastgewerbe, die Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur (228), der Schweizer Fleisch-Fachverband (230), die Schweizerische Metall-Union (520) und die Aktion Liberaler Aufbruch (490) verlangen, dass die Eidg. Steuerverwaltung die Höhe der Saldosteuersätze in Zusammenarbeit mit den betroffenen Branchenverbänden festlegt. Eine zusätzliche Überprüfung durch die Eidg. Finanzkontrolle wird von ihnen deshalb in der Regel nicht mehr als dienlich betrachtet.
Die SP (56) verlangt die Streichung der Überprüfung der Saldosteuersätze durch die Eidg. Finanzkontrolle, da dies systemwidrig ist und unnötigen Aufwand nach sich zieht. Das KMU-Forum (503) fordert, dass die Form der Prüfung der Steuersätze durch die Eidg. Finanzkontrolle, die Berichterstattung dazu und welche Konsequenzen diese Prüfung haben kann, in der Verordnung geregelt werden.
Die LPS (52) und das Centre Patronal (77) möchten zudem, dass bei erheblichen Investitionen die Unternehmen einen Teil der Vorsteuern ausserhalb der Saldosteuersatzmethode zurückfordern können.
Absatz 5
Die FDK (102), die Kantone AR (1), AG (3), FR (5), GE (6), JU (7), GL (8), GR (9), LU (10), NE (11), SH (15), SO (16), SZ (17), TG (19), UR (20), VS (21), BL (25), BS (26), die Swiss Olympic Association (167) sowie zahlreiche andere Sportvereine und –verbände, Pro Fonds (209), die Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur (228), die Stadt Zürich (291), die Arbeitsgemeinschaft Waldwirtschaftsverbände Gebirgswald (504) und die Vereinigung Nordwestschweizerischer Spitäler (588) unterstützen eine möglichst weitgehende Angleichung der Methoden der Saldosteuersätze und Pauschalsteuersätze. Sie schlagen deshalb vor, nur noch einen Begriff zu gebrauchen und die bisherige fünfzehnjährige Frist zur Beibehal-