Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten
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Art. 80 Betreibung
Absatz 1
Die Mehrheit der Vernehmlasser befürwortet die Übertragung der Kompetenz zur Führung aller zweckdienlichen zivil- und vollstreckungsrechtlichen Vorkehrungen für das Eintreiben der Steuerforderung auf die Eidg. Steuerverwaltung. Abgelehnt wird dies unter anderem vom Kanton Bern (4), der CSP (44) und Travail Suisse (67).
Eher ablehnend stehen die Vernehmlasser der Streichung des Mahnerfordernisses gegenüber. Economiesuisse (68), die Interessengemeinschaft Detailhandel (94), der Schweizerische Versicherungsverband (155), die Treuhand-Kammer (172) und einzelne weitere Vernehmlasser aus der Wirtschaft begründen dies damit, dass es nicht im Ermessen der Eidg. Steuerverwaltung liegen darf, ob eine Mahnung versendet wird oder nicht, denn die irrtümliche Nichtbezahlung darf nicht gleich zur Betreibung und der damit einhergehenden Schädigung der Kreditwürdigkeit führen. Der Kanton BE (4) hingegen befürwortet die Streichung des Mahnerfordernisses schon wegen der Kosten von ca. 1 Mio. Franken für eingeschriebene Postsendungen. Er stellt allerdings fest, dass im Bericht zur Vernehmlassungsvorlage ausdrücklich gesagt wird, dass auch in Zukunft Mahnungen versendet werden.
Absatz 3
Eine Mehrzahl der Vernehmlasser befürwortet, dass ein Rechtsöffnungsverfahren eingeleitet wird, wenn in einer Betreibung Recht vorgeschlagen wird. Dagegen sprechen sich die Schweizer Post (39), der Schweizerische Golfverband (139), der Schweizerische Treuhänder-Verband (148), der Schweizerische Versicherungsverband (155), Gastrosuisse (181) und einige Vernehmlasser aus dem Gesundheits- und Sozialwesen aus.
Absatz 6
Die Mehrheit der Vernehmlasser erachtet es als richtig, der Eidg. Steuerverwaltung die Möglichkeit einzuräumen, auf offensichtlich unnütze Betreibungsverfahren verzichten zu können. Nicht dieser Meinung sind die CSP (44), Travail Suisse (67), Terre des hommes (169) und Gastrosuisse (181).
Art. 81 Sicherstellung
Eine Mehrheit der Vernehmlasser befürwortet die Übernahme der geltenden Bundesrechtspraxis bezüglich der Sicherstellung in das Gesetz. Abgelehnt wird dies von etlichen Vernehmlassern aus der Wirtschaft. Der Schweizerische Treuhänder-Verband (148) begründet seine ablehnende Haltung damit, dass wirtschaftlich sinnvolle Übernahmen von konkursiten Betrieben unter Umständen nicht zustande kommen, wenn in diesem Umfang Sicherheiten verlangt werden.
Eine Mehrheit der Vernehmlasser befürwortet die Angleichung der von der Eidg. Steuerverwaltung akzeptierten Sicherheitsleistungen an die Finanzhaushaltsverordnung. Die SBB (37) und die Treuhand-Kammer (172) lehnen die abschliessende Aufzählung der für die Sicherstellung akzeptierten Werte ab, da die Ergänzung jeweils eine Gesetzesänderung erfordert, weshalb eine allgemeinere Formulierung vorzuziehen ist.