Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 84Fedlex · Ergebnisbericht
Die EVP (46) zieht bei der Umsetzung des Moduls „Einheitssatz“ eine Limite von 150'000 Franken in Betracht, um die Anzahl der Steuerpflichtigen zu reduzieren.
Die Vereinigten Schausteller-Verbände der Schweiz und der Schausteller-Verband Schweiz (421) möchten für den Fall, dass ihre Umsätze neu steuerbar werden, die Limite für die Steuerpflicht auf 200'000 Franken erhöhen.
Die Vereinigung Schweizer Kunstmuseen (197), der WWF (202), Greenpeace (481), die Alpen-Initiative (507) und der Verband Musikschulen Schweiz (582) sind zudem der Ansicht, dass sogar eine noch weitergehende Erhöhung als 250'000 Franken der Mindestumsatzlimite vorzunehmen wäre, sollte entgegen ihrem Willen der Katalog der Steuerausnahmen in Artikel 18 MWSTG gestrichen werden.
Art. 15 Option für die Versteuerung unecht befreiter Leistungen
Der Verkehrs-Club (199) beantragt, dass Mitgliederbeiträge auch im Modul „Einheitssatz“ von der Steuer ausgenommen sein sollen, ihre freiwillige Versteuerung aber möglich sein soll.
Art. 18 Unecht befreite Leistungen
Vergleiche auch Ziffer 3.1.2 „Modulwahl“ und die nachfolgenden Bemerkungen bei den einzelnen Ausnahmen.
Economiesuisse (68) und der Schweizerische Baumeisterverband (104) möchten längerfristig zur Eingrenzung der taxe occulte die letztlich verbleibenden Steuerausnahmen echt von der Steuer befreien.
Reservierte Dienste der Post (Art. 18 Ziff. 1 und 22 MWSTG)
Die Ansichten der Vernehmlasser zur Aufhebung der Steuerausnahme für die reservierten Dienste der Post sind geteilt.
In ihrer Stellungnahme spricht sich die Post (39) gegen eine Aufhebung der Steuerausnahme der reservierten Dienste der Post aus, es sei denn, sie würde in eine echte Befreiung umgewandelt. Sie erachtet insbesondere auch die Überwälzung der höheren Steuerbelastung auf die Kunden als nicht realistisch, da die Preise im Bereich der reservierten Dienste vom Eidg. Finanzdepartement genehmigt werden müssen und der Kontrolle durch den Preisüberwacher unterstehen. Im Ergebnis käme die Grundversorgung mit der Aufhebung der Steuerausnahme unter Druck.
Gesundheits- und Sozialbereich (Art. 18 Ziff. 2 bis 8 MWSTG)
Eine deutliche Mehrheit der Vernehmlasser spricht sich gegen eine Aufhebung der Steuerausnahmen im Gesundheits- und Sozialbereich aus.
Der Kanton ZH (24) und der Schweizerische Gemeindeverband (58) befürchten Mehrausgaben für die Gemeinwesen, weil dadurch die Krankenkassenprämien erneut stark ansteigen und somit erheblich mehr Personen Anspruch auf kantonale Prämienverbilligungen geltend machen können.
KV Schweiz (61), der Schweizerische Gewerkschaftsbund (66), Travail Suisse (67), die Associazione Consumatrici della Svizzera Italiana (71), Caritas Schweiz (76), das Konsumentenforum (96), Fastenopfer (84), HEKS (91), Helvetas (115), Swissaid (125), Swisscontact (126), das Schweizerische Rote Kreuz (157), Terre des