Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 138 Seiten

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− Bundesbeschluss über den Gesamtkredit zur Zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruk-

tur

− Bundesbeschluss über die Anpassung des NEAT-Gesamtkredits (Alpentransit-

Finanzierungsbeschluss)

Abzuändernde Erlasse:

− Bundesgesetz betreffend das Konzept BAHN 2000

− Bundesbeschluss über den Bau der schweizerischen Alpentransversale (Alptransit-

Beschluss)

− Verordnung der Bundesversammlung über das Reglement des Fonds für die Eisenbahn-

grossprojekte (Fonds-Reglement)

− Bundesbeschluss über die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen

Sämtliche Erlasse sind eng miteinander verknüpft

Die neuen und die zu ändernden Erlasse – betroffen sind praktisch sämtliche wichtigen FinöV-Erlasse – sind inhaltlich eng miteinander verknüpft: Erst die Anpassung der bestehenden Erlasse ermöglicht, dass die Bauvorhaben des neuen ZEB-Gesetzes mittelfristig auch wirklich realisiert werden können.

Konkret werden die Bauvorhaben, die kurzfristig nicht finanziert werden können, aus den entsprechenden FinöV-Erlassen (Alptransit-Beschluss, Gesetz betr. BAHN 2000) gestrichen. Zudem ist eine Anpassung des Finanzierungsmechanismus (Fondsreglement) notwendig, um eine zeitnahe Realisierung der ZEB-Projekte zu ermöglichen.