Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 138 Seiten
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− Bundesbeschluss über den Gesamtkredit zur Zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruk-
tur
− Bundesbeschluss über die Anpassung des NEAT-Gesamtkredits (Alpentransit-
Finanzierungsbeschluss)
Abzuändernde Erlasse:
− Bundesgesetz betreffend das Konzept BAHN 2000
− Bundesbeschluss über den Bau der schweizerischen Alpentransversale (Alptransit-
Beschluss)
− Verordnung der Bundesversammlung über das Reglement des Fonds für die Eisenbahn-
grossprojekte (Fonds-Reglement)
− Bundesbeschluss über die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen
Sämtliche Erlasse sind eng miteinander verknüpft
Die neuen und die zu ändernden Erlasse – betroffen sind praktisch sämtliche wichtigen FinöV-Erlasse – sind inhaltlich eng miteinander verknüpft: Erst die Anpassung der bestehenden Erlasse ermöglicht, dass die Bauvorhaben des neuen ZEB-Gesetzes mittelfristig auch wirklich realisiert werden können.
Konkret werden die Bauvorhaben, die kurzfristig nicht finanziert werden können, aus den entsprechenden FinöV-Erlassen (Alptransit-Beschluss, Gesetz betr. BAHN 2000) gestrichen. Zudem ist eine Anpassung des Finanzierungsmechanismus (Fondsreglement) notwendig, um eine zeitnahe Realisierung der ZEB-Projekte zu ermöglichen.