Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 138 Seiten
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FinöV-Fonds dient stabiler Finanzierung der Bahninfrastruktur, ZEB ein wichtiger Baustein
Der 1998 beschlossene FinöV-Fonds hat die in ihn gesetzten Erwartungen voll erfüllt. In seiner bisherigen Laufzeit hat er die stabile Finanzierung der Bahngrossprojekte erlaubt, deren schrittweise Inbetriebnahme das Schweizer Verkehrssystem modernisiert. Die bisherigen Projektfortschritte (Inbetriebnahme 1. Etappe von BAHN 2000, Fortschritte der NEAT und der Lärmsanierung) zeigen, dass der eingeschlagene Weg richtig ist und aufgrund der stabilen Finanzierungsbasis erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Die Vorlage über die Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) ist (nach der 1. Etappe Bahn 2000, NEAT, HGV-Anschluss und Lärmsanierung) ein weiterer grosser Schritt zu der von Volk und Parlament mit der FinöV-Gesamtkonzeption beschlossenen Schaffung einer leistungsfähigen Bahninfrastruktur für die nächsten Jahrzehnte. Diese stellt die notwendigen Kapazitäten im Personenverkehr auf dem gesamten Bahnnetz bereit, ermöglicht bei den Verbindungen zwischen den Zentren mindestens einen Stunden-, wo möglich einen Halbstundentakt und sichert die Anschlüsse in die Regionen und die Anbindung an die Hochleistungsnetze unserer Nachbarländer. Zudem ist sie Voraussetzung für die Umsetzung der Verlagerungspolitik.
ZEB bringt der gesamten Schweiz einen Zusatznutzen (kürzere Reisezeiten zwischen West- und Ostschweiz, bessere Verbindungen auf den Nord-Süd-Achsen, weitere Vollknoten in verschiedenen Landesteilen, genügend Kapazität für den Güterverkehr und Beschleunigung im Binnengüterverkehr). Die Details beschreibt Kapitel 1.2.
Neuer NEAT-Gesamtkredit nötig
Der Bau der NEAT benötigt mehr als die ihm zugewiesenen Mittel. Mit der Vorlage soll daher auch der NEAT-Gesamtkredit angepasst werden. Details finden sich in Kapitel 1.3.
Eine vertiefte Beurteilung der finanziellen Situation der NEAT zeigt, dass nur mit einer Krediterhöhung die Fertigstellung der beschlossenen und in Ausführung befindlichen Bauten möglich ist. Trotz bereits realisierter und weiterer beabsichtigter Kompensationen können die bestellten Zusatzleistungen sowie die Kosten im vom Parlament gesetzten engen Kostenrahmen nicht aufgefangen werden. Der für eine gesicherte Finanzierung benötigte Gesamtkredit wird auf 18,1 bis 18,8 Milliarden Franken geschätzt. Bis zum Vorliegen der Botschaft wird dieser Betrag noch verifiziert.
Weitere Beschlüsse
Die Projekte Lärmsanierung und BAHN 2000 werden nicht alle ihnen zugewiesenen Mittel ausschöpfen. Diese sollen daher im Rahmen ZEB Verwendung finden. Die entsprechende Änderung des geltenden Rechts ist in dieser Vorlage enthalten. Die Hintergründe zu diesen und den weiteren Beschlüssen beschreibt Kapitel 1.4.
Für den Anschluss der Ost- und der Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz wurde eine erste Phase vom Parlament beschlossen. Weitere Projekte des HGV-Anschlusses sind mit ZEB vorgesehen; daher sollen die verbleibenden Mittel auch im Rahmen von ZEB verwendet werden.