Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 138 Seiten
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Zürich - Biel durch den Tunnel Chestenberg). Diese Infrastrukturausbauten stellen damit ein eigentliches Kernelement für die Umsetzung von ZEB dar.
Raum Zürich, Ostschweiz (vgl. Anhang 13)
Im Raum Zürich sind Massnahmen im Umfang von rund 360 Millionen Franken vorgesehen. Dieser Betrag umfasst bei der Durchmesserlinie den Anteil des Fernverkehrs sowie den Ausbau der Westzufahrt Altstetten – Zürich. Zwischen Zürich und Winterthur sowie im Raum Winterthur dienen die Infrastrukturausbauten von rund 400 Millionen Franken dazu, die heute bereits hoch belastete Strecke noch leistungsfähiger zu machen. Östlich von Winterthur sowie im Raum Schaffhausen soll rund eine weitere Viertel Milliarde Franken für Fahrzeitverkürzungen sowie zur Sicherstellung der Kapazitäten für den Güterverkehr investiert werden. Die Investitionsvorhaben ZEB erfolgen in diesem Raum zusätzlich zu den HGV-Investitionen.
Raum Gotthard, Zürich – Luzern (vgl. Anhang 14)
In diesem Raum sind Investitionen von rund 800 Millionen Franken vorgesehen. Zum grössten Teil betrifft dies Massnahmen zur Leistungssteigerung auf den Zulaufstrecken im Norden sowie im Tessin. Die Luino-Linie als Verbindung zu den grossen Güterterminals nordwestlich von Mailand wird ausgebaut. Zwischen Zürich und Luzern umfasst das Angebot ZEB die zweite Etappe der Doppelspur Cham – Rotkreuz sowie Massnahmen zur Leistungssteigerung des Knotens Thalwil.
Gesamtbetrachtung (vgl. Anhang 15)
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Investitionen von gut viereinhalb Milliarden Franken in die Schieneninfrastruktur sind weitere Massnahmen erforderlich, ohne die das Angebot ZEB nicht umgesetzt werden kann. Dazu gehören Massnahmen zur Einhaltung der Lärmschutzvorschriften, zur Energiebereitstellung sowie zusätzliche Abstellanlagen im Umfang von insgesamt knapp einer halben Milliarde Franken. Unter Berücksichtigung der Projektaufsicht und der Rundung sind somit FinöV-Mittel im Umfang von rund 5 Milliarden Franken (Preisstand 2005) für die Realisierung des Kernangebots erforderlich.
1.2.4 Die Bewertung des ZEB-Angebotes
1.2.4.1 Bewertungsverfahren Nachhaltigkeit
Der Bund fördert bei seinen Aktivitäten die nachhaltige Entwicklung. Das UVEK prüft die Umsetzung mit dem „Ziel- und Indikatorensystem Nachhaltiger Verkehr des UVEK (ZINV UVEK)“. Grössere Vorhaben des Bundes werden nach diesem Zielsystem bewertet und können so anhand Verkehrsträger übergreifender Ziele miteinander verglichen werden.
Auch für das Angebot ZEB und die dadurch ausgelösten Infrastrukturprojekte wurde anhand des vom Bundesamts für Verkehr BAV auf der Basis des ZINV-UVEK entwickelten Verfahrens „NIBA: Nachhaltigkeitsindikatoren für Bahninfrastrukturprojekte“ eine Bewertung der Nachhaltigkeitswirkung durchgeführt. Zur Bewertung des Angebotes ZEB (Fahrplanangebot mit benötigter Infrastruktur) ist ein Referenzzustand notwendig, gegenüber dem die projektbedingten Kosten und Nutzen ermittelt werden. Mit der Bewertung im Vergleich zum Referenzfall wird gewährleistet, dass die Kosten des Projektes dem Nutzen gegenübergestellt werden,