Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 138 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 73Fedlex · Erläuternder Bericht
o Die mögliche temporäre Verschuldung des Fonds beträgt unter den heutigen Annahmen maximal 10,3 Milliarden Franken (Preisstand effektiv). Damit ist die Bevorschussungslimite von 8,6 Milliarden (Preisstand 1995) noch eingehalten.
o Für ZEB stehen so ab Mitte des nächsten Jahrzehnts finanzielle Mittel in der benötigten Grössenordnung zur Verfügung.
o Die Bevorschussung bzw. die Verschuldung des Fonds ist spätestens zwischen 2027 und 2030 zurückbezahlt.
o Bei einer angenommenen Höhe des NEAT-Gesamtkredits von 18,8 Milliarden Franken (Preisstand 1998) und der Realisierung von ZEB lässt sich allerdings das FinöV-Investitionsvolumen von 30,5 Milliarden Franken (Preisstand 1995) nicht mehr einhalten.
Weitere Fondssimulationen
o Es wurden verschiedenste Finanzierungssimulationen durchgeführt, aber aufgrund der für eine Realisierung von ZEB unvorteilhaften Ergebnisse als Handlungsmöglichkeit verworfen.
1.4.3 Änderungen des FinöV-Fondsreglements
Zur Lösung der Liquiditätsprobleme für ZEB, die mit den Vorschriften des gegenwärtigen Fondsreglements bestehen werden, beantragt der Bundesrat dem Parlament eine Anpassung des Reglements des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte. So kann gewährleistet werden, dass für ZEB die erforderlichen Mittel ab Mitte des nächsten Jahrzehnts zur Verfügung stehen.
Der Bundesrat schlägt vor, den Beginn der Rückzahlung zu verschieben. Anstatt wie bisher vorgesehen 2015 soll die Rückzahlung nach der kommerziellen Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels einsetzen.
Die gegenwärtig gültige Regelung, dass der Bundesrat bei Bauverzögerungen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen die genannte Frist um höchstens zwei Jahre verlängern kann, soll beibehalten werden.
1.5 Mit ZEB nicht umgesetzte Vorhaben
Die mit ZEB vorgeschlagenen Investitionen tragen sowohl den verkehrspolitischen Zielen als auch den finanziellen Rahmenbedingungen Rechnung. Die dadurch ermöglichten Angebotserweiterungen beseitigen wichtige, absehbare Kapazitätsengpässe und erzielen überdies einen hohen Marktnutzen.
Weitergehende Angebotserweiterungen würden namhafte Investitionen auslösen, deren Finanzierung heute nicht möglich ist. Diese Grossprojekte würden zwar punktuell Lösungen bieten, aber einen Grossteil der Finanzmittel binden, keine Etappierungen zulassen, zu räumlichen Konzentrationen führen und nur wenig vernetzenden Nutzen stiften. Somit würde mit den Grossprojekten der finanzielle Rahmen gesprengt, ohne dass eine nationale Netzwirkung erzielt würde.