Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 138 Seiten

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fahrtsachsen beschränkt sind. Vielmehr ist die Anbindung der Ostschweiz über Zürich bzw. über Arth Goldau (wie in ZEB vorgesehen) effizienter zu lösen.

Aufgrund dieser Einschätzung beantragt der Bundesrat, auf den Hirzeltunnel bis mindestens 2030 zu verzichten und die dafür vorgesehenen Finanzmittel im Rahmen von ZEB zu verwenden.

Zimmerberg-Basistunnel II

Wie der Hirzeltunnel ist der Zimmerberg-Basistunnel (ZBT II) ein Projekt aus dem NEAT-Kontext. Das für ZEB massgebende Angebotskonzept sieht heute keine Güterverkehrszüge durch den Zimmerbergtunnel (II) mehr vor. Alle alpenquerenden Güterzüge verkehren via Freiamt Richtung Süden. Damit ist ein Zimmerbergtunnel II aus Güterverkehrsoptik nicht mehr zwingend.

Ein Bau müsste durch Nutzen im Personenverkehr gerechtfertigt werden. Er brächte eine Einsparung von rund 6 Minuten Reisezeit auf der Nord-Süd-Achse, was neben dem Fahrzeitgewinn auch entspanntere Anschlüsse in Mailand sowie eine bessere Gestaltung der Regionalverkehrsknoten im Tessin erlauben würde. Auch wären Fahrzeitreduktionen zwischen Zürich – Zug – Luzern möglich. Gleichzeitig liesse die höhere Kapazität zu, dass die Verbindungen Luzern – Zürich (im Fernverkehr) und Zug-Zürich (S-Bahn) noch weiter verdichtet werden könnten. Dies wäre allerdings nur möglich, wenn zusätzliche Investitionen getätigt würden, so in den Räumen Baar, Zug Oberwil und am Rotsee.

Die Investitionskosten für den ZBT II werden auf rund 800 Millionen Franken geschätzt, bei einer Realisierungszeit von 8-10 Jahren.

Mit dem Angebot von ZEB wird die heutige Einspurstrecke Horgen Oberdorf – Litti die Kapazitätsgrenze erreichen. Weil aber damit das Angebot in die Zentralschweiz gegenüber heute deutlich verbessert werden kann (strukturiertes Angebot, bessere Anschlüsse im Knoten Luzern), beantragt der Bundesrat, angesichts der beschränkten finanziellen Mittel den Bau des Zimmerbergtunnels II im Planungshorizont bis 2030 zurückzustellen und die Mittel im Rahmen von ZEB zu verwenden.

Gleichwohl wurde eine Erweiterungsoption „Zürich – Luzern mit Zimmerberg-Basistunnel II“ erarbeitet und im Anhang 2 dieser Vorlage dokumentiert. Diese Erweiterungsoption ist wie alle anderen, im Rahmen der Gesamtschau nicht finanziert.

Zufahrt Luzern

Aufgrund seiner geografischen Lage kann Luzern nicht wie andere gleich konsequent in das typische Knotensystem (mit Systemfahrzeiten von <30 bzw. <60 Minuten) integriert werden. Gleichwohl bleiben in Luzern gute Anschlussbeziehungen, ohne dass die Zufahrt Luzern (zweispurig) oder der Abschnitt Rotsee – Fluhmühle (einspurig) ausgebaut werden müssten.

Das Angebot ZEB kann ohne Ausbau der Zufahrt Luzern realisiert werden. Zusätzlich würden mit der Erweiterungsoptionen zur „Beschleunigung Zürich – Luzern“ Entwicklungsräume für