Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 138 Seiten

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des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte erforderlich sind, um eine Realisierung von ZEB deutlich vor 2020 mit einer ausreichenden Finanzierung zu ermöglichen18.

Projektannahmen für die Fondssimulation:

o Die NEAT-Kosten betragen 18,8 Milliarden Franken (Preisstand 1998). Damit wird der schlechtest anzunehmende Fall angenommen.

o Die Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels verschiebt sich dadurch auf 2018/19.

o Der Zimmerberg-Basistunnel sowie der Hirzeltunnel werden nicht realisiert.

o Die Ausbauten der Gotthard-Achse auf dem übrigen Netz werden – wie in dieser Vorlage vorgeschlagen – im Rahmen von ZEB finanziert.

o Das ZEB-Investitionsvolumen beträgt gut 5 Milliarden (Preisstand 2005)

o ZEB wird über einen Zeitraum von 15 Jahren realisiert.

o Die Annuitäten betragen zwischen 100 und 400 Millionen Franken (Preisstand 2005).

Um die NEAT in der Höhe von 18,8 Milliarden Franken finanzieren zu können, wird es wahrscheinlich notwendig, die Indexierung der Bevorschussungslimite von 2010 auf 2012 sowie die Rückzahlungsfrist von 2015 auf 2017 zu verlängern. Gemäss heute gültigem Fondsregelement hat der Bundesrat die Kompetenz dazu. Zudem sind Steuerungsmassnahmen der laufenden und beschlossenen Projekte wahrscheinlich. Nur so kann die Bevorschussungslimite sowie die Rückzahlungsfrist (2017) und der Rückzahlungssatz (50%) eingehalten werden.

Wann kann mit diesem Szenario mit einer ZEB-Realisierung begonnen werden?

Vor ca. 2020 sind unter diesen Bedingungen keine Investitionen für ZEB möglich, da die vorhandenen Mittel im Fonds für die Finanzierung der NEAT benötigt werden.

Fondssimulationen zeigen, dass ab Mitte des nächsten Jahrzehnts Investitionen für ZEB möglich sind, wenn der heute gültige Zeitpunkt des Beginns der Rückzahlung von 2015 bzw. 2017 verschoben wird. Dadurch erhält der Fonds genügend Mittel, um zusätzlich die ZEB-Projekte finanzieren zu können.

Das Fondsregelement soll deshalb wie folgt geändert werden:

o der Beginn der Rückzahlung der Bevorschussung wird auf Grund der verlängerten NEAT-Bauzeit von 2015 bzw. 2017 an die kommerzielle Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels gekoppelt.

Auswirkungen der beschriebenen Änderungen

o Die Bevorschussungslimite kann durch Steuerungsmassnahmen bei FinöV-Projekten eingehalten werden.

18 Die nachfolgend gemachten Aussagen beziehen sich auf den Kenntnisstand Sommer 2006. Die LSVA- Einnahmen und die Bevorschussungszinsen sind im FinöV-Modell bzw. in der Fondssimulation elastische Variabeln, d.h. kleine Abweichungen haben grosse Auswirkungen auf die gemachten Aussagen. Die Annuitäten der Projekte (Mittelentnahmen) können bei Änderung der Annahmen ebenfalls wesentlich schwanken. Somit sind Voraussagen über die Liquidität des Fonds mit grösseren Unsicherheiten behaftet.