Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/27: Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) (Besondere Mittel der Informationsbeschaffung) · 86 Seiten

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Verbot bestimmter Tätigkeiten Österreich, Deutschland, Frankreich, Deutschland, gegen Einzelpersonen oder Italien, Luxemburg, Österreich

Gruppen (Interdiction Niederlande d’activités dangereuses pour la sûreté intérieure ou extérieure) Art. 18n E

Rechtsschutz und Institutionelle Kontrollen im Ausland

Länder Ordentliche Kontrolle Besondere Kontrolle Deutschland Allgemein: Überwachung des Brief-Post- und

Oberaufsicht des Fernmeldeverkehrs:

Datenschutzbeauftragten, Antrag durch Präsident des BfV oder Vertreter,

Parlamentarische Anordnung Bundesministerium; Überprüfungsinstanz: Kontrolle; G 10- Kommission. Ausnahme: Gefahr in Verzuge, Verpflichtungsklage beim dann sofortiger Vollzug, nachträgliche Information der Verwaltungsgericht Kommission.

Tarnidentität: Zustimmung des Bundesministers des Innern

Österreich Möglichkeit der Allgemein: Kontrolle des Rechtschutzbeauftragten;

Beschwerde bei parlamentarische Kontrolle, Sicherheitsbehörden Datenschutzkommission, informieren Bundesminister für Inneres unverzüglich;

beim Verwaltungsgerichts- Verdeckte Ermittlung und verdeckter Einsatz von oder Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten: Begleitete

Verfassungsgerichtshof Kontrolle durch Rechtschutzbeauftragten;

Frankreich Einsichtsgesuche an Überwachung des Brief Fernmeldeverkehrs:

„Commission nationale de Antrag durch Verteidigungsministers, des

l’information et des Innenministers und des Ministers für Zollwesen oder libertés“ (CNIL) ihrer Stellvertreter; Anordnung durch Premierminister oder zweier durch ihn ernannter Personen,

Überprüfungsinstanz: Verwaltungsunabhängige „Commission nationale de contrôle des interceptions de sécurité„

Italien Regierung liefert dem Überwachung des Brief-Post- und

Parlament pro Semester Fernmeldeverkehrs Antrag durch den

ein Rechenschaftsbericht Ministerpräsidenten, Einwilligung des Richters.

über die Aktivitäten der Ministerpräsident kann seine Befugnisse an die Dienste Dienste delegieren; Anordnung durch

Datenschützer(Garante per Staatsanwaltschaft. Bei Gefahr in Verzug sofortige la protezione die dati Anordnung. Spätestens nach 24 Stunden muss dem personali) übt Kontrolle der Richter auf dem ordentlichen Weg die Bewilligung gesammelten Daten aus eingeholt werden. Richter muss innerhalb von 48 Stunden über den Antrag entscheiden.

Luxemburg Parlamentarischen Überwachung des Brief-Post- und

Kontrollkommission; Fernmeldeverkehrs: Antrag durch SRDE im

Aufsichtskontrolle der Einverständnis einer Spezialkommission; Anordnung Daten durch den durch Direktor der Telekommunikationsdienste,

Generalstaatsanwalt oder welcher die Abhörungen durch eine dafür geschaffene einer seiner Delegierten Stelle vollziehen und kontrollieren lässt.

und zwei vom Minister Die parlamentarische Kontrollkommission wird alle gewählten Vertreter einer sechs Monate über die durchgeführten Massnahmen Spezialkommission; betreffend die Telefonüberwachung informiert

Oberste Datenschutzstelle

(ANS) wacht über

Sicherheit der

klassifizierten Daten

Niederlande Aufsichtskommission; Überwachung des Brief-Post- und

unabhängiger Fernmeldeverkehrs: Antrag durch Chef AIVD und Ombudsmann. MIVD, Anordnung durch Innenminister. Bei Gefahr in Parlamentarischen Verzug, ist eine nachträgliche Genehmigung erlaubt, Aufsichtskommission wenn diese so schnell wie möglich eingeholt wird,