Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/27: Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) (Besondere Mittel der Informationsbeschaffung) · 86 Seiten
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Verbot bestimmter Tätigkeiten Österreich, Deutschland, Frankreich, Deutschland, gegen Einzelpersonen oder Italien, Luxemburg, Österreich
Gruppen (Interdiction Niederlande d’activités dangereuses pour la sûreté intérieure ou extérieure) Art. 18n E
Rechtsschutz und Institutionelle Kontrollen im Ausland
Länder Ordentliche Kontrolle Besondere Kontrolle Deutschland Allgemein: Überwachung des Brief-Post- und
Oberaufsicht des Fernmeldeverkehrs:
Datenschutzbeauftragten, Antrag durch Präsident des BfV oder Vertreter,
Parlamentarische Anordnung Bundesministerium; Überprüfungsinstanz: Kontrolle; G 10- Kommission. Ausnahme: Gefahr in Verzuge, Verpflichtungsklage beim dann sofortiger Vollzug, nachträgliche Information der Verwaltungsgericht Kommission.
Tarnidentität: Zustimmung des Bundesministers des Innern
Österreich Möglichkeit der Allgemein: Kontrolle des Rechtschutzbeauftragten;
Beschwerde bei parlamentarische Kontrolle, Sicherheitsbehörden Datenschutzkommission, informieren Bundesminister für Inneres unverzüglich;
beim Verwaltungsgerichts- Verdeckte Ermittlung und verdeckter Einsatz von oder Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten: Begleitete
Verfassungsgerichtshof Kontrolle durch Rechtschutzbeauftragten;
Frankreich Einsichtsgesuche an Überwachung des Brief Fernmeldeverkehrs:
„Commission nationale de Antrag durch Verteidigungsministers, des
l’information et des Innenministers und des Ministers für Zollwesen oder libertés“ (CNIL) ihrer Stellvertreter; Anordnung durch Premierminister oder zweier durch ihn ernannter Personen,
Überprüfungsinstanz: Verwaltungsunabhängige „Commission nationale de contrôle des interceptions de sécurité„
Italien Regierung liefert dem Überwachung des Brief-Post- und
Parlament pro Semester Fernmeldeverkehrs Antrag durch den
ein Rechenschaftsbericht Ministerpräsidenten, Einwilligung des Richters.
über die Aktivitäten der Ministerpräsident kann seine Befugnisse an die Dienste Dienste delegieren; Anordnung durch
Datenschützer(Garante per Staatsanwaltschaft. Bei Gefahr in Verzug sofortige la protezione die dati Anordnung. Spätestens nach 24 Stunden muss dem personali) übt Kontrolle der Richter auf dem ordentlichen Weg die Bewilligung gesammelten Daten aus eingeholt werden. Richter muss innerhalb von 48 Stunden über den Antrag entscheiden.
Luxemburg Parlamentarischen Überwachung des Brief-Post- und
Kontrollkommission; Fernmeldeverkehrs: Antrag durch SRDE im
Aufsichtskontrolle der Einverständnis einer Spezialkommission; Anordnung Daten durch den durch Direktor der Telekommunikationsdienste,
Generalstaatsanwalt oder welcher die Abhörungen durch eine dafür geschaffene einer seiner Delegierten Stelle vollziehen und kontrollieren lässt.
und zwei vom Minister Die parlamentarische Kontrollkommission wird alle gewählten Vertreter einer sechs Monate über die durchgeführten Massnahmen Spezialkommission; betreffend die Telefonüberwachung informiert
Oberste Datenschutzstelle
(ANS) wacht über
Sicherheit der
klassifizierten Daten
Niederlande Aufsichtskommission; Überwachung des Brief-Post- und
unabhängiger Fernmeldeverkehrs: Antrag durch Chef AIVD und Ombudsmann. MIVD, Anordnung durch Innenminister. Bei Gefahr in Parlamentarischen Verzug, ist eine nachträgliche Genehmigung erlaubt, Aufsichtskommission wenn diese so schnell wie möglich eingeholt wird,