Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/27: Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) (Besondere Mittel der Informationsbeschaffung) · 86 Seiten
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1.4.5 Total- oder Teilrevision?
Es bleibt zu klären, ob das BWIS für die anstehenden Gesetzgebungsarbeiten einer Totalrevision unterzogen werden muss oder ob sich die Arbeiten im Rahmen einer Teilrevision vornehmen lassen. Aus folgenden Gründen wird einer Teilrevision der Vorzug gegeben:
• Zur Zeit ist noch offen, was mit den im Rahmen von BWIS I (Bekämpfung von Gewalt an Sportveranstaltungen) befristet vorgeschlagenen Regelungen nach Ablauf ihrer Geltungsfrist (2009) geschehen soll.
• Die im Rahmen von BWIS II angestrebten Änderungen beinhalten zwar rein zahlenmässig vergleichsweise viele Gesetzesartikel, beschränken sich aber in materieller Hinsicht auf bloss wenige Themen mit dem klaren Schwerpunkt der Informationsbeschaffung mit besonderen Mitteln.
• Die angestrebten Änderungen lassen sich gesetzessystematisch zwar nicht ideal, aber in vertretbarer Weise in die bestehende Gliederung integrieren.
• Beim BWIS bleibt auch nach den Gesetzgebungspaketen BWIS I und II
Anpassungsbedarf bestehen, so vor allem im Bereiche der
Personensicherheitsprüfungen.
• Zusammenfassend scheint es deshalb klar vorteilhafter, vorderhand mit einer Totalrevision noch zuzuwarten bzw. eine solche später vorzunehmen.
1.5 Hängige Gesetzgebungsprojekte im Bereich der inneren Sicherheit
Die Gesetzgebung im Bereich der inneren Sicherheit befindet sich in einem
ständigen Anpassungs- und Erneuerungsprozess. Zur Zeit werden zahlreiche
internationalen Vereinbarungen, Gesetze und Verordnungen neu geschaffen oder revidiert. Eine Prüfung ergab jedoch, dass zwischen diesen Projekten und dem vorliegenden Gesetzgebungspaket keine relevanten Schnittstellen bestehen (vgl.
Anhang 1).
Die vorliegende Revision bezweckt in erster Linie die Verbesserung der
Informationsbeschaffung für die sicherheitspolitische Lagebeurteilung und daraus abgeleiteter Massnahmen. Als solches beeinflusst sie massgeblich die Steuerung der gesamten Gefahrenabwehr und zeitigt mittelbare Auswirkungen auf das formelle und materielle Strafrecht.
Die Prüfung der Anpassung der Rechtsgrundlagen für den SND ist im Gange.
1.6 Rechtsvergleich und Verhältnis zum europäischen Umfeld
1.6.1 Allgemeines
Die vorbestehenden und im Nachgang zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 erlassenen ausländischen Gesetzgebungen können angesichts der
unterschiedlichen Gefährdungslagen, Rechtssysteme (jeweilige Funktion von
Exekutive, Judikative und Legislative) und der landesspezifischen Erfahrung mit dem Terrorismus in den jeweiligen Staaten (z.B. Spanien / ETA) nicht unbesehen auf die Schweiz übertragen werden.