Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/27: Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) (Besondere Mittel der Informationsbeschaffung) · 86 Seiten

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Tarnidentität: Observierung:

Briefe Dritter öffnen Allgemein bei schriftlicher Einwilligung des zuständigen erlaubt, sofern das Ministers.

Bezirksgericht Den Haag Observation privater Räume. in Absprache mit dem einem Antrag des Chefs Innenminister oder dem Chef der Dienste erlaubt.

der Dienste entspricht

1.6.3 Vergleich mit der Schweiz

Die Sicherheitsstrukturen und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der

Sicherheitsbehörden unterscheiden sich zwar von Staat zu Staat. Dennoch ergibt sich aus dem Rechtsvergleich, dass die heutigen schweizerischen

Präventionsmassnahmen und die verfügbaren Ressourcen deutlich unter den

Möglichkeiten liegen, die zahlreichen westeuropäischen Ländern zur Verfügung stehen.

Damit können gefährliche und international spürbare Lücken entstehen. Dies kann eine illegale Nachrichtenbeschaffung ausländischer Behörden auf Schweizergebiet zur Folge haben. In mehreren Fällen ist dies bereits geschehen.

Eine ungenügende Fähigkeit zur internationalen Zusammenarbeit kann zudem dazu führen, dass sich die Schweiz selber schadet, weil die Informationen nicht mehr so bereitwillig ausgetauscht werden. Das könnte zu einer nochmaligen Schwächung der schweizerischen Terrorabwehr führen.

Die Erfahrung der letzten Anschläge zeigt, dass die Netzwerke des Terrorismus bei Brüchen im Informationsaustausch viel zu spät erkannt werden können. In Fällen verhinderter Terroranschläge kamen Informationsbeschaffungsmittel zum Einsatz, die in der Schweiz heute präventiv nicht zur Verfügung stehen. So beispielsweise beim geplanten Attentat auf den Weihnachtsmarkt von Strassburg im Jahre 2000, bei der Entdeckung des Rizin-Pflanzengift-Labors in London (2003), bei der Aufdeckung des islamistischen Hofstad-Netzwerkes in Holland (2003) oder beim verhinderten Anschlag auf die Einweihung des jüdischen Kulturzentrums durch die Neonazigruppe „Kameradschaft Süd“.

Die Schweiz muss in der Lage sein, einen minimalen de-facto Standard der

europäischen Staaten zu erreichen. Auf weitergehende Massnahmen wird vorläufig verzichtet.

1.7 Die vorgeschlagene Neuregelung

Die Gesetzesrevision zielt auf die Umsetzung der Folgerungen, die sich aus der am 26. Juni 2002 zuhanden des Parlamentes verabschiedeten „Lage- und

Gefährdungsanalyse Schweiz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001“ und aus den parlamentarischen Vorstössen nach dem 11. September 2001 ergeben.

Um dieses Ziel zu erreichen, soll einerseits das bei der Beschaffung von

Informationen zum Einsatz gelangende nachrichtendienstliche Instrumentarium wirksamer gestaltet und dem europäischen Standard angenähert werden.

Beschränkt auf die Abwehr von Terrorismus, verbotenem politischen oder

militärischem Nachrichtendienst und verbotenem Handel mit Proliferationsgütern (Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen) sollen die Behörden und