Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/27: Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) (Besondere Mittel der Informationsbeschaffung) · 86 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 68Fedlex · Erläuternder Bericht
3. Auswirkungen
3.1 Auswirkungen auf den Bund
3.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind abhängig von Art und Ausgestaltung der
einzelnen Massnahmen und von deren Nutzung.
3.1.2 Personelle Auswirkungen
Für die Umsetzung der Massnahmen soll weitestgehend auf die bestehenden
eidgenössischen (Bundesverwaltungsgericht, Dienst für Analyse und Prävention) und kantonalen Strukturen (kantonale Nachrichtendienste) aufgebaut werden. Für
Bundesverwaltungsgericht, Dienst für besondere Aufgaben UVEK (für die Post und Fernmeldeüberwachungen) und die rechtliche, operationelle und administrative Umsetzung der neuen Beschaffungsmöglichkeiten sowie Verarbeitung der Resultate bei fedpol ist mit insgesamt rund 40 Stellen zu rechnen. Diese sollen durch EJPDinterne Kompensationen geschaffen werden.
Dabei ist der Stellenmehrbedarf schwergewichtig auf folgende Bereiche
zurückzuführen:
• Stärkung der operationellen Strukturen, insbesondere der mit der
Informationsbeschaffung und –bearbeitung befassten polizeilichen Stellen
(Polizisten, Dolmetscher, Techniker, operative Analytiker);
• Stärkung der datenverarbeitenden Strukturen, insbesondere der Datenerfassung, der Qualitätssicherung und beim Verkehr mit dem Ausland;
• Stärkung Nachrichtendienst-fremder Strukturen wie des DBA UVEK (Technik und Administration) oder des Bundesverwaltungsgerichts (Sekretariat).
Folglich können die zusätzlichen Kompetenzen weiterhin mit einem engen
Ressourcenansatz umgesetzt werden.
3.1.3 Sonstige Auswirkungen
Die sonstigen Auswirkungen sind abhängig von Art und Ausgestaltung der einzelnen Massnahmen.
3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Das Sicherheitsniveau in den Kantonen und Gemeinden steigt. Allenfalls marginal erhöhten Auskunfts- und Meldepflichten stehen mittel- bis langfristig Entlastungen (erleichterte Abklärungen, teilweise Ablösung der personalaufwändigen und
entsprechend teuren Observationen durch die besonderen Mittel der
Informationsbeschaffung usw.) gegenüber, welche sich zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beziffern lassen. Abhängig von der Art und Ausgestaltung der neuen
Massnahmen ist denkbar, dass in den Kantonen zusätzliches Arbeitsvolumen
entsteht. Je nach Betroffenheit werden die Kantone deshalb über zusätzliche
personelle Mittel zu befinden haben.