Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/27: Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) (Besondere Mittel der Informationsbeschaffung) · 86 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 68Fedlex · Erläuternder Bericht

3. Auswirkungen

3.1 Auswirkungen auf den Bund

3.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen sind abhängig von Art und Ausgestaltung der

einzelnen Massnahmen und von deren Nutzung.

3.1.2 Personelle Auswirkungen

Für die Umsetzung der Massnahmen soll weitestgehend auf die bestehenden

eidgenössischen (Bundesverwaltungsgericht, Dienst für Analyse und Prävention) und kantonalen Strukturen (kantonale Nachrichtendienste) aufgebaut werden. Für

Bundesverwaltungsgericht, Dienst für besondere Aufgaben UVEK (für die Post und Fernmeldeüberwachungen) und die rechtliche, operationelle und administrative Umsetzung der neuen Beschaffungsmöglichkeiten sowie Verarbeitung der Resultate bei fedpol ist mit insgesamt rund 40 Stellen zu rechnen. Diese sollen durch EJPDinterne Kompensationen geschaffen werden.

Dabei ist der Stellenmehrbedarf schwergewichtig auf folgende Bereiche

zurückzuführen:

• Stärkung der operationellen Strukturen, insbesondere der mit der

Informationsbeschaffung und –bearbeitung befassten polizeilichen Stellen

(Polizisten, Dolmetscher, Techniker, operative Analytiker);

• Stärkung der datenverarbeitenden Strukturen, insbesondere der Datenerfassung, der Qualitätssicherung und beim Verkehr mit dem Ausland;

• Stärkung Nachrichtendienst-fremder Strukturen wie des DBA UVEK (Technik und Administration) oder des Bundesverwaltungsgerichts (Sekretariat).

Folglich können die zusätzlichen Kompetenzen weiterhin mit einem engen

Ressourcenansatz umgesetzt werden.

3.1.3 Sonstige Auswirkungen

Die sonstigen Auswirkungen sind abhängig von Art und Ausgestaltung der einzelnen Massnahmen.

3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Das Sicherheitsniveau in den Kantonen und Gemeinden steigt. Allenfalls marginal erhöhten Auskunfts- und Meldepflichten stehen mittel- bis langfristig Entlastungen (erleichterte Abklärungen, teilweise Ablösung der personalaufwändigen und

entsprechend teuren Observationen durch die besonderen Mittel der

Informationsbeschaffung usw.) gegenüber, welche sich zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beziffern lassen. Abhängig von der Art und Ausgestaltung der neuen

Massnahmen ist denkbar, dass in den Kantonen zusätzliches Arbeitsvolumen

entsteht. Je nach Betroffenheit werden die Kantone deshalb über zusätzliche

personelle Mittel zu befinden haben.