Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/27: Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) (Besondere Mittel der Informationsbeschaffung) · 86 Seiten

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3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Nach den Richtlinien des Bundesrates vom 15. September 1999 für die Darstellung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Vorlagen des Bundes (BBl 2000 1038) ist eine Vorlage nach folgenden Punkten zu prüfen:

3.3.1 Notwendigkeit und Möglichkeit staatlichen Handelns

Die Vorlage dient u.a. der Umsetzung politischer Vorstösse. Der Bundesrat

beauftragte das EJPD, die nötigen Entwürfe für Gesetzesrevisionen zu unterbreiten. Im Übrigen ist die Zuständigkeit des Bundes gegeben.

3.3.2 Auswirkungen auf die einzelnen gesellschaftlichen Gruppen

Die vorgeschlagenen Normen führen zu einer Stärkung der inneren Sicherheit und damit zu einer Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung.

3.3.3 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

Es sind keine direkten Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft ersichtlich. Indirekt werden durch ein sicheres Umfeld die Rahmenbedingungen verbessert.

3.3.4 Alternative Regelungen

Für die innere Sicherheit seines Gebietes ist in erster Linie der Kanton verantwortlich. Soweit der Bund nach Verfassung und Gesetz für die innere Sicherheit verantwortlich ist, leisten ihm die Kantone Amts- und Vollzugshilfe. Nach geltendem Recht ist der Bund insbesondere zuständig zur frühzeitigen Erkennung von Gefährdungen durch Terrorismus, verbotenen Nachrichtendienst, gewalttätigen Extremismus, verbotenen Handel mit Waffen und radioaktiven Materialien sowie verbotenem

Technologietransfer (Nonproliferation). Er unterstützt die zuständigen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden durch Mitteilung von Erkenntnissen über das organisierte Verbrechen. Der Bund legiferiert somit in seinem Kompetenzbereich; Raum für alternative Regelungen besteht keiner.

3.3.5 Zweckmässigkeit im Vollzug

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt auf der Grundlage der bewährten bisherigen Strukturen der Sicherheitsbehörden. Am Gesamtkonzept der gemeinsamen

Verantwortung von Bund und Kantonen für den Staatsschutz ändert sich nichts.

3.4 Andere Auswirkungen

3.4.1 Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen

Die Gesetzesrevison setzt formal keine direkten internationalen Verpflichtungen um. Die Angleichung der Standards führt zu einer deutlichen Verbesserung der

internationalen Zusammenarbeit.

3.4.2 Auswirkungen auf das Ansehen der Schweiz

Das internationale Ansehen der Schweiz erfährt eine nachhaltige Steigerung,

insbesondere was ihren Willen zur wirkungsvollen Bekämpfung des internationalen Terrorismus betrifft.