Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/27: Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) (Besondere Mittel der Informationsbeschaffung) · 86 Seiten

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Dagegen stehen den Verfassungsschutzbehörden Deutschlands keinerlei polizeiliche Befugnisse zu, namentlich dürfen keine Durchsuchungen durchgeführt und keine Gegenstände beschlagnahmt werden.

2. Österreich

Das österreichische Staatssystem ist föderalistisch organisiert. Ihre Rechtsordnung macht grundsätzlich einen Unterschied zwischen dem repressivem und dem

präventiven Bereich. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und

Terrorismusbekämpfung (BVT) nimmt die Tätigkeit des zivilen Nachrichtendiensts Österreich wahr.21 Die Aufgaben des BVT sind im Wesentlichen der Schutz des Staates und seiner verfassungsmässigen Einrichtungen. Zu seinen Kernaufgaben zählen die Bekämpfung des internationalen Terrorismus, extremistischer

Phänomene, der Spionage, des internationalen Waffenhandels, des Handels mit Kernmaterial und der organisierten Kriminalität in diesen Bereichen. Das BVT ist Teil der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit im Bundesministerium für Inneres. Das BVT besteht aus einem Leitungsbereich und aus drei Abteilungen. Die Abteilung 1 ist verantwortlich für Personalangelegenheiten, Schulung, Budget und

Wirtschaftsahngelegenheiten. Zusätzlich werden hier u. a. alle rechtlichen

Grundsatzahngelegenheiten im Staatsschutzbereich behandelt.

Die größte Organisationseinheit des BVT stellt die 2. Abteilung (Informationsbeschaffung, Analyse und Ermittlung) dar. Sie besteht aus fünf Referaten (Extremismus, Terrorismus und Ausländerextremismus, Spionageabwehr, Proliferation und Waffenhandel, Strategische Analyse sowie die operative

Unterstützung) und koordiniert die 9 Landesämter für Verfassungsschutz und

Terrorismusbekämpfung (LVT) bundesweit in Staatsschutzangelegenheiten.

Durch die 3. Abteilung werden bundesweit die Personen- und Objektschutzmaßnahmen veranlasst und koordiniert sowie die ausgearbeiteten Sicherheitsmaßnahmen laufend im Hinblick auf mögliche Bedrohungssituationen evaluiert. Im Weiteren werden hier Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt.

Jedes Bundesland verfügt für die Aufgabenerfüllung im Bereich Verfassungsschutz über ein Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, welches Teil der jeweiligen Sicherheitsdirektion ist. Darüber hinaus obliegt dem BVT die Veranlassung und Koordination und via der LVT auch die Umsetzung von Personen- und Objektschutzmassnahmen sowie der Schutz von Vertretern ausländischer

Staaten, internationaler Organisationen und anderer Völkerrechtssubjekte.

Den Staatsschutzbehörden ist der Zugriff auf Daten der repressiven Behörden

gestattet. Letztere liefern ihre Informationen an die Staatsschutzbehörden weiter. Die Betroffenen haben das Recht auf Auskunft, Richtigstellung oder Löschung

personenbezogener Daten und Möglichkeit der Beschwerde an die

Datenschutzkommission. Wenn Staatsschutzinteressen es erfordern, kann

ausnahmsweise die Auskunft verweigert werden.

Die Sicherheitsbehörden, welche die erweiterte Gefahrenerforschung ausüben,

haben unverzüglich den Bundesminister für Inneres über die von ihnen ergriffenen Massnahmen zu verständigen. Dieser hat dem Rechtsschutzbeauftragten

Gelegenheit zur Mitsprache zu geben, sofern er ein entsprechendes Begehren gestellt hat.

21 Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei vom 31. Oktober 1992 (Sicherheitspolizeigesetz; SPG)