Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/54: Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen) · 15 Seiten
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Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
d. Weitere Vorschläge
2 Stellungnahmen53 beantragen die Aufnahme eines zusätzlichen Buchstabens mit folgendem Wortlaut: "zur Verminderung von langfristigen gesellschaftlichen Problemen wesentlich beiträgt." Damit sollen bereits heute sinnvoll tätige ausserparlamentarische Kommissionen eine gesetzliche Grundlage erhalten.
3.5 Einsetzung (Art. 57c E-RVOG)
a. Gesamtbeurteilung
Die Bestimmung ist grundsätzlich unbestritten. Stellungnahmen gingen ausschliesslich zu Absatz 1 ein.
b. Wahlorgan der Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen (Abs. 1)
7 Stellungnahmen54 gingen ein, die sich explizit zu dieser Bestimmung äussern. Sie sind überwiegend positiv, wobei ein Ergänzungs- und ein Änderungsantrag eingereicht wurden.
In 2 Stellungnahmen55 wird gefordert, dass die Wahl der Mitglieder ausserparlamentarischer
Kommissionen möglichst durch den Bundesrat vorgenommen wird und beantragt, dass die
Zuständigkeit des Bundesrats für die Einsetzung von Kommissionen von grosser wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder politischer Bedeutung explizit im Gesetz verankert wird.
1 Partei56 fordert, dass ausserparlamentarische Kommissionen ausschliesslich durch den Bundesrat eingesetzt und organisatorisch der Bundeskanzlei unterstellt werden.
c. Weitere Vorschläge
1 Dachverband57 weist darauf hin, dass vor der Wahl der Mitglieder einer ausserparlamentarischen Kommission über die Einsetzung einer solchen und über ihre Aufgaben entschieden werden muss und fordert, auch diese Zuständigkeiten zu regeln.
53 GPS, Pro N.
54 FDP, SVP, SAB, SGB, SAGV, KV, TCS.
55 FDP, TCS.
56 SVP.
57 SAGV.