Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/54: Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen) · 15 Seiten
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Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
Die in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehene Subsidiarität ausserparlamentarischer
Kommissionen im Verhältnis zum Vernehmlassungsverfahren wurde mehrheitlich – namentlich seitens der Kantone – kritisch beurteilt. Vgl. dazu die Erläuterungen zu Art. 57b Abs. 2 Bst. b E-RVOG.
In 13 Stellungnahmen15 wird die wichtige Rolle der ausserparlamentarischen Kommissionen als Bestandteil der partizipativen Demokratie und als Bindeglied zwischen Behörde und Zivilgesellschaft respektive zwischen Bund und Kantonen betont. 3 davon16 regen an, weitere und neue Formen der partizipativen Demokratie zu prüfen.
Die in den Erläuterungen zur Vernehmlassungsvorlage geäusserte Absicht, dass der Bundesrat seine auf Artikel 8 RVOG basierende Kompetenz zur Aufhebung ausserparlamentarischer Kommissionen verstärkt wahrnehmen will, wird unterschiedlich beurteilt. 1 Stellungnahme17 begrüsst dieses
Vorgehen explizit, 3 andere18 äussern gewisse Vorbehalte, insbesondere bei gesetzlich vorgesehenen ausserparlamentarischen Kommissionen.
Soweit sich Stellungnahmen19 auf die Frage der vom Bundesrat mit Beschluss vom 29.11.2006 entschiedenen Aufhebung ausserparlamentarischer Kommissionen bezogen, wird nicht weiter darauf eingegangen. Diese Frage bildete bewusst nicht Gegenstand des vorliegenden
Vernehmlassungsverfahrens, sondern stellt einen Führungsentscheid des Bundesrates dar.
c. Regelung auf Stufe Gesetz
Nur 4 Stellungnahmen äusserten sich explizit zur Notwendigkeit einer Neuregelung, wovon 320 dies befürworten, eine21 erachtet dies nicht als zwingend erforderlich.
Zur Frage des Regelungsortes (RVOG) sind 7 positive Rückmeldungen eingegangen22. Zur
"Heraufstufung" von Bestimmungen von der Verordnungs- auf die Gesetzesebene gab es 5 positive Stellungnahmen23.
d. Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsebene
Im Rahmen des vorliegenden Vernehmlassungsverfahrens zur gesetzlichen Neuregelung des
Kommissionenwesens enthielten 2 Stellungnahmen24 die ausdrückliche Forderung, zur vorgesehenen Verordnung ebenfalls Stellung nehmen zu können.
15 BE, FR, BL, AG, CSP, GPS, LPS, KV, EFS, EKF, FER, FRC, Pro N.
16 GPS, KV, Pro N.
17 HEV,
18 ZH, BE, SAGV.
19 ZH, FR, JU, SVP, CSP, GPS, SGemV, SSV, SAB, ES, SBV, SGB, KV, EKF, EKKJ, FER, FLS, HS, SL, SMEM, STV, TCS.
20 BL, ES, EKF.
21 SGB.
22 BE, GL, JU, SSV, KV, HEV, SGV.
23 SO, AG, NE, ES, EKF.
24 GR, SAB.