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Vernehmlassung 2006/60: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 2. Entwurf der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) · 52 Seiten
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Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich AS 200_
3 Diese Anpassung wird auch im fünften und sechsten Jahr vorgenommen, wenn sich das Inkrafttreten eines neuen Bundesbeschlusses nach Artikel 9 Absatz 1 FiLaG verzögert.
4 Der Ausgleichsbetrag wird wie folgt verwendet:
a. ein Drittel für die Abgeltung der massgebenden Sonderlasten aufgrund der Siedlungshöhe;
b. ein Drittel für die Abgeltung der massgebenden Sonderlasten aufgrund der Steilheit des Geländes;
c. ein Sechstel für die Abgeltung der massgebenden Sonderlasten aufgrund der Siedlungsstruktur;
d. ein Sechstel für die Abgeltung der massgebenden Sonderlasten aufgrund der Bevölkerungsdichte.
Art. 38 Beiträge an die Kantone
1 Die Beiträge an einen Kanton für die einzelnen Sonderlasten sind proportional zu seinem Anteil an der Summe der entsprechenden Sonderlasten aller Kantone.
2 Die Beiträge an die Kantone sind in Anhang 13 aufgelistet.
3. Kapitel: Soziodemografischer Lastenausgleich
1. Abschnitt: Massgebende Sonderlasten der Bevölkerungsstruktur
Art. 39 Teilindikatoren
1 Der Ausgleich von soziodemografischen Sonderlasten der Bevölkerungsstruktur basiert auf folgenden drei Teilindikatoren der Kantone:
a. Armut:
Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe im weiteren Sinne an der ständigen Wohnbevölkerung;
b. Altersstruktur:
Anteil der Einwohnerinnen und Einwohner mit einem Alter von 80 Jahren und mehr an der ständigen Wohnbevölkerung;
c. Ausländerintegration:
Anteil der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht aus Nachbarstaaten stammen und maximal seit 12 Jahren in der Schweiz leben, an der ständigen Wohnbevölkerung.
2 Als Leistungen der Sozialhilfe im weiteren Sinn gelten folgende bedarfsorientierte Geldleistungen, sofern sie personen- beziehungsweise haushaltsbezogen gewährt werden und soweit sie in der Statistik der Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhil-