Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/78: Ratifikation eines Übereinkommens und der Änderung eines Übereinkommens sowie Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen der UNO zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit · 62 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 15Fedlex · Erläuternder Bericht

im Gang, so etwa in Deutschland, Grossbritannien, den Niederlanden, Südafrika, der Türkei, Spanien und Japan.13

Das am 13. April 2005 nach mehrjährigen Verhandlungen verabschiedete Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen, dessen Ratifikation im vorliegenden erläuternden Bericht beantragt wird, reiht sich in die verschiedenen internationalen Bemühungen ein, welche Terroristen den Zugang zu Massenvernichtungswaffen verunmöglichen möchten. Es stellt die internationale Zusammenarbeit auf eine vertragliche Basis und stärkt so in Ergänzung der bisherigen zwölf sektoriellen Übereinkommen der UNO langfristig den internationalen rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung des Terrorismus. Die UNO-Generalversammlung hat die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, das Übereinkommen als eine Angelegenheit von Priorität zu ratifizieren.14 Bis am 27. März 2007 hatten 115 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet und bereits achtzehn hatten es ratifiziert.15

2.1.2 Verlauf der Verhandlungen

Ein erster Entwurf für ein Übereinkommen gegen den Nuklearterrorismus wurde im Winter 1997 von Russland zu Handen des Ad-hoc-Ausschusses eingebracht. Dieser befasste sich ein Jahr später erstmals mit dem Entwurf, nachdem er zunächst im Dezember 1997 ein Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge verhandelt und verabschiedet hatte.

Die Stossrichtung des russischen Entwurfs für ein Übereinkommen gegen Nuklearterrorismus wurde zwar grundsätzlich begrüsst, erfuhr indes in einzelnen Punkten auch Kritik, namentlich in Bezug auf die Unschärfe einzelner Begriffsbestimmungen, den Anwendungsbereich des Übereinkommens sowie das unklare Verhältnis zu bestehenden internationalen Regeln, namentlich über den physischen Schutz von Kernmaterial. Insbesondere die blockfreien Staaten widersetzten sich in der Folge vehement einer Bestimmung, welche die Anwendung des Übereinkommens auf Streitkräfte ausschloss. Zudem beharrten sie auf einer generellen Aussage zur Illegalität von Nuklearwaffen. In den darauf folgenden Jahren konnten angesichts dieser Differenzen kaum Fortschritte verzeichnet werden. Die Bemühungen des Ad-hoc-Ausschusses, ergänzt durch Verhandlungen in einer Arbeitsgruppe der 6. Kommission der Generalversammlung, konzentrierten sich deshalb auf ein Übereinkommen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, welches im Jahr 1999 verabschiedet werden konnte. Im Herbst 2000 wurde zusätzlich ein Entwurf für ein Umfassendes Übereinkommen gegen den Terrorismus lanciert, welcher derzeit noch verhandelt wird. Auch die Ereignisse des

13 Vgl. S. 11 und 49 f. des Berichts (abrufbar unter: http://www.ejpd.admin.ch/fedpol/de/home/dokumentation/berichte.html) 14 Vgl. Resolution der UNO-Generalversammlung (A/RES/61/40) vom 4. Dez. 2006. 15 Ratifiziert haben Aserbaidschan, Dänemark, El Salvador, Indien, Kenia, Komoren, Lettland, Libanon, Mazedonien, Mexiko, Mongolei, Rumänien, Russland, Serbien, Singapur, Spanien, Tschechische Republik sowie Weissrussland.