Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/81: Erste Teilrevision des Luftfahrtgesetzes · 45 Seiten
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sung sei aber in verschiedenen Punkten unklar. Swiss kritisiert, die Bestimmungen seien unter grossem Zeitdruck und ohne jegliche Diskussion mit der Industrie entstanden, so dass eine Verschiebung der Revision der Bestimmungen auf die zweite Teilrevision richtig erscheine. Der AeCS ist der Ansicht, die vorgeschlagene Neuorganisation des Büros für Flugunfalluntersuchungen sei schwer nachvollziehbar und mit gesetzestechnischen Fehlern behaftet. So sei die Kompetenzenteilung in Art. 25 Abs. 3 E LFG unklar und in Art. 26 E LFG werde eine Unfalluntersuchungskommission eingeführt, dagegen nirgends erläutert, welche Aufgaben diese übernehmen werde. Mehrere Teilnehmer106 fragen sich, wieso die Unfalluntersuchungskommission in dieser Form beibehalten worden sei bzw. kritisieren, die Aufgabenteilung zwischen der Unfalluntersuchungsstelle und der Unfalluntersuchungskommission sei nicht geregelt. Insgesamt 11 Teilnehmer107 weisen die vorgeschlagenen Neuformulierungen der Art. 25 – 26d mit verschiedenen Anträgen zur Überarbeitung zurück. Einige Teilnehmer fordern, die Bestimmungen müssten insbesondere auf ihre Konformität mit den ICAO-
Vorschriften überprüft werden. Diesbezüglich seien die Regelungen an die internationale Praxis eines Transport Safety Boards anzulehnen. Zudem seien die Aspekte der Kompetenzverteilung sowie des Zusammenspiels zwischen Unfalluntersuchungsstelle und Unfalluntersuchungskommission grundlegend zu überarbeiten.
4 Vernehmlassungsteilnehmer108 kritisieren die subsidiäre Anwendung der Strafprozessordnung im Untersuchungsverfahren. Eine Unfalluntersuchung diene ausschliesslich dazu, die Ursachen des Unfalls festzustellen und sei ein Expertenbericht, der ausdrücklich die rechtliche Verantwortung nicht klären dürfe. Es wäre daher sachgerecht im LFG auf das Verwaltungsrecht zu verweisen und nicht auf die Verfahrensgrundsätze der Strafprozessordnung.
9 Vernehmlassungsteilnehmer109 äussern sich kritisch zur Aufhebung des Beschwerderechts gegen Untersuchungsberichte. Der Kanton GE und Lugano Airport sind gegen die Abschaffung der Eidgenössischen Flugunfallkommission. Der Kanton GE führt aus, eine begleitende und nachträgliche Qualitätskontrolle der Unfallberichte anstelle einer Beschwerdemöglichkeit der Betroffenen reiche aufgrund der Auswirkungen, welche Unfalluntersuchungsberichte auf nachfolgende Strafverfahren haben können, nicht aus. Ausserdem dürfe eine Qualitätskontrolle per definitionem nicht von denselben Personen durchgeführt werden, die mit der Unfalluntersuchung betraut seien. Auch die Aerocontrol und AIG erachten es als absolut notwendig, dass die Qualitätskontrolle von einer Stelle durchgeführt werde, welche vom regulären Untersuchungsprozess unabhängig sei. Aerocontrol vertritt die Ansicht, dass die neu geschaffene Untersuchungskommission diesem Anspruch nicht zu genügen scheine, da ihr das Sekretariat und die Untersuchungsleiter unterstellt seien und deshalb Loyalitätskonflikte auftreten könnten. Sie fordert deshalb, dieser Problematik sei in der weiteren Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Verfahrensvorschriften für die neu konzipierte Untersuchungsstelle Rechnung zu tragen. Die AIG beantragt, das System der Qualitätskontrolle und die Wahrung der Verfahrensrechte der Betroffenen seien auf ihre Vereinbarkeit mit Annex 13 ICAO zu überprüfen.
Abschliessend weisen die SIAA und Unique darauf hin, dass aus dem Gesetzesentwurf nicht klar ersichtlich sei, was der zukünftige Stellenwert des bisherigen COSAR-Prozesses des Civil Aviation Safety Office (CASO) sei. Auf diesem Weg sei u.a. der Einbezug der Flughäfen in die Erarbeitung von Sicherheitsempfehlungen sichergestellt worden. Der COSAR-Prozess habe sich grundsätzlich bewährt und sollte in gestraffter Form beibehalten werden.
106 VS, Aerosuisse, SFV, SVFB, Pilatus, Airport Buochs.
107 BS, VS, economiesuisse, SAGV, Aerosuisse, AeCS, SFV, SVFB, Swiss, Pilatus, Airport Buochs.
108 economiesuisse, SAGV, AeCS, Swiss.
109 BS, GE, AeCS, SIAA, Unique, AIG, Lugano Airport, skyguide, Aerocontrol.