Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/86: Änderung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) · 73 Seiten
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Deckungs- Anzahl Vermögen Unterdeckung Aktive Renten-
grad in % VE Mio. Fr. Mio. Fr. Versicherte empfänger
>110 21 5'583 - 18'329 6'101 106-110 7 36'439 - 85'623 55'907 100-105 14 11'512 - 44'043 15'302 96-99 9 21'259 502 69'960 24'658 91-95 3 7'643 798 29'082 10'710 81-90 10 19'167 2'825 87'253 28'935 71-80 6 22'223 6'669 82'780 39'156 61-70 4 6'456 2'825 30'279 12'893 51-60 2 1'097 787 6'105 2'390 <=50 3 1'522 1'922 9'642 5'336
Total 79 132'901 16'328 463'096 201'388
Die meisten öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen sind entweder voll kapitalisiert (Deckungsgrad von mindestens 100%) oder erreichen praktisch eine Vollkapitalisierung (Deckungsgrad zwischen 90% und 100%). Die diese Kriterien nicht erfüllenden öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen sind in der Minderzahl (25 von 79), aber die entsprechenden Fehlbeträge bewegen sich auf einem sehr hohen Stand (über 15 Mrd. Fr.). Zudem gehört beinahe jeder zweite Versicherte einer öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtung mit einem Deckungsgrad von weniger als 90% an.
Allerdings muss festgehalten werden, dass der Deckungsgrad sehr stark vom technischen Zinssatz abhängt, den die öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung wählt, sowie auch von den verwendeten Sterbetafeln. Beim Vergleich der verschiedenen Deckungsgrade gilt es diesem Umstand Rechnung zu tragen.
2.2.2 Ursachen von Fehlbeträgen bei öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrich-
tungen
Die Ursachen der im Vergleich zum Kapitaldeckungsverfahren angesammelten Fehlbeträge bei den einzelnen öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen sind sehr verschieden und lassen sich nicht mehr für jede einzelne Vorsorgeeinrichtung nachvollziehen. Neben der bewussten Wahl einer Mischfinanzierung können folgende Gründe bestehen:
− Nichtbezahlte Beiträge
Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen waren historisch in der Regel Leistungsprimatkassen. Bei diesen Vorsorgeeinrichtungen löste jede Erhöhung des versicherten Verdienstes die Notwendigkeit eines Einkaufs aus. Dies hat bei öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen eine besonders grosse Bedeutung, da im Personalrecht von Bund, Kantonen und Gemeinden in der Regel ein Lohnanpassungsmechanismus vorgesehen ist. Die für diese Einkäufe vorgesehenen Arbeitgeberbeiträge wurden nicht immer bezahlt. Gelegentlich wurde auch auf Nachfinanzierungsbeiträge der Versicherten verzichtet.
− Überdurchschnittlicher Anteil an Invaliditätsleistungen
Die öffentliche Hand weist nach dem Baugewerbe die höchste Invaliditätswahrscheinlichkeit auf. Dieser hohe Anteil an Invaliditätsfällen erklärt sich zum einen aus der Tatsache, dass für den Bereich der öffentlichen Verwaltung häufig ein eigener, umfassenderer Invaliditätsbegriff definiert wurde und zum anderen nicht zuletzt vor